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Urteil im Schadensersatzprozess zwischen Süleyman Soylu und Mansur Yavaş aufgehoben: Als politische Polemik eingestuft

Das Oberlandesgericht Ankara hat das Urteil aufgehoben, das Süleyman Soylu zur Zahlung von Schadensersatz an Mansur Yavaş verpflichtet hatte. Das Gericht wertete Soylus Äußerungen als "politische Polemik".

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Urteil im Schadensersatzprozess zwischen Süleyman Soylu und Mansur Yavaş aufgehoben: Als politische Polemik eingestuft

Die 25. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Ankara hat im Prozess um immateriellen Schadensersatz zwischen Mansur Yavaş und Süleyman Soylu das erstinstanzliche Urteil, das Yavaş einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 TL zugesprochen hatte, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Das Gericht entschied, dass die Äußerungen von Süleyman Soylu gegenüber Mansur Yavaş rechtmäßig waren, womit auch der Weg für die Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags geebnet wurde.

49.000 TL waren gezahlt worden, Urteil aufgehoben

Der Prozess war aufgrund politischer Kritik eingeleitet worden, die Süleyman Soylu in der Nacht des 30. April 2023 in einer Sendung auf einem privaten Fernsehsender gegenüber Mansur Yavaş geäußert hatte.

Yavaş hatte argumentiert, dass diese Erklärungen seine Persönlichkeitsrechte verletzten, und daraufhin eine Klage auf immateriellen Schadensersatz eingereicht. Das erstinstanzliche Gericht hatte Soylu zur Zahlung von 20.000 Lira immateriellem Schadensersatz verurteilt; das Urteil wurde vollstreckt, wobei inklusive Zinsen und Prozesskosten etwa 49.000 Lira eingezogen wurden. Das Oberlandesgericht, das den Fall auf Soylus Berufung hin prüfte, befand dieses Urteil für rechtswidrig und hob es vollständig auf.

In der Berufungsentscheidung wurde betont, dass es sich bei den Parteien um Politiker handele. Das Gericht stellte fest, dass scharfe politische Kritik in demokratischen Gesellschaften unter die Meinungsfreiheit falle, und kam zu dem Schluss, dass Soylus Worte keine Beleidigung, sondern politische Polemik und Kritik darstellten. Daher seien die Voraussetzungen für einen immateriellen Schadensersatz nicht erfüllt.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Ankara vom 3. Februar 2026 wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist der von Mansur Yavaş angestrengte Prozess abgeschlossen und Süleyman Soylu wurde rechtlich Recht gegeben.


Nachrichtenquelle: 12punto

Justiz Meinungsfreiheit Mansur Yavaş Gericht Süleyman Soylu