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USA schließt Akte zu Sinan Ateş: Anwalt fordert Vernichtung

Es liegt ein Schreiben bezüglich der Mobiltelefone ein, die im Fall des Attentats auf Sinan Ateş in die USA geschickt wurden, da die Angeklagten, der Anwalt Serdar Öktem und der ehemalige Leiter des Morddezernats von Ankara, Kommissar Mustafa Ensar Aykal, ihre Passwörter nicht herausgegeben hatten. Das Schreiben enthält bemerkenswerte Formulierungen.

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USA schließt Akte zu Sinan Ateş: Anwalt fordert Vernichtung

In dem Antwortschreiben bezüglich der Mobiltelefone, die im Fall des Attentats auf den ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları, Doç. Dr. Sinan Ateş, in die USA geschickt wurden, da die Angeklagten, der Anwalt Serdar Öktem und der ehemalige Leiter des Morddezernats von Ankara, Kommissar Mustafa Ensar Aykal, ihre Passwörter nicht herausgegeben hatten, wurde mitgeteilt, dass die Forderungen der Türkei erfüllt worden seien. Es hieß darin: „Daher schließen wir unsere Akte zu diesem Thema.“ Gleichzeitig wurde der Vermerk hinzugefügt: „Die Schließung unserer Akte schränkt unsere Befugnis nicht ein, geeignete Maßnahmen zur Verlängerung oder Aufhebung der Vertraulichkeitsentscheidung zu ergreifen.“ Es wurde bekannt, dass das zuständige 32. Schwurgericht von Ankara nach dem Öffnen und Prüfen eines im Anhang des Schreibens in einem versiegelten Umschlag versandten USB-Sticks ein Protokoll über die Feststellung erstellte, dass sich „darin verschlüsselte digitale Programme befinden“, und beschloss, diesen USB-Stick sowie zwei angefertigte Kopien im Tresor des Gerichts aufzubewahren.

Es war bereits bekannt gegeben worden, dass der USB-Stick, der dem Begleitschreiben des US-Justizministeriums – Strafrechtsabteilung – vom 24. Juli beilag, welches vor Kurzem beim Gericht einging, auf Anweisung des Gerichtsvorsitzenden nicht an die Anwälte der Parteien ausgehändigt wurde.

In diesem Prozess wurde jedoch deutlich, dass das Gericht zunächst beschloss, zwei Kopien des USB-Sticks anzufertigen und diese zusammen mit dem Original im Tresor des Gerichts aufzubewahren.

In dem diesbezüglichen Protokoll des Gerichts vom 14. August heißt es:

„Nachdem der blaue USB-Stick ohne erkennbare Marke, der unserem Gericht in einem versiegelten Umschlag als Anlage zum Schreiben des US-Justizministeriums vom 24. Juli 2025 mit der englischen Referenznummer ............ zugesandt wurde, vom Richtergremium geöffnet und geprüft wurde, wurde festgestellt, dass sich ‚darin verschlüsselte digitale Programme befinden‘. Ohne weitere Prüfung wurden alle auf dem USB-Stick befindlichen Dateien einzeln auf zwei USB-Sticks kopiert, die von der IT-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara bereitgestellt wurden, und es wurde beschlossen, insgesamt 3 USB-Sticks (1 Original, 2 Kopien) zusammen mit dem Original im Tresor des Gerichts aufzubewahren.“

Anschließend ließ das Gericht am 18. August das englische Begleitschreiben von einem Sachverständigen übersetzen. Die Übersetzung ergab, dass das Schreiben aus den USA zusammenfassend Folgendes besagt:

„Am 16. Oktober 2024 ging das Ersuchen um Rechtshilfe bei der US-Zentralbehörde für internationale Angelegenheiten ein. In diesem Schreiben forderten die türkischen Behörden die US-Behörden auf, Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Rufnummer .... ... .. .. von der Firma Apple zu beschaffen. Die von der Firma Apple als Antwort auf das Ersuchen vorgelegten Dokumente sind beigefügt... Wir weisen darauf hin, dass ein US-Gericht am 29. Juni 2025 eine Entscheidung getroffen hat, die unseren Antrag auf Erlangung dieser Dokumente genehmigt, sofern nicht anders durch das Gericht verfügt. Der Inhalt dieser Entscheidung enthält auch die Zusammenfassung des Sachverhalts, auf dem der Antrag basiert, sowie den erforderlichen Gerichtsbeschluss. Unsere Unterlagen zeigen, dass diesem Ersuchen nun vollständig entsprochen wurde. Daher schließen wir aus den oben genannten Gründen und da keine weiteren Informationen vorliegen, unsere Akte zu diesem Thema. Die Schließung unserer Akte schränkt unsere Befugnis nicht ein, geeignete Maßnahmen zur Verlängerung oder Aufhebung der Vertraulichkeitsentscheidung zu ergreifen.“

Unterdessen stellte Aziz Bingöl, der Anwalt des ehemaligen Leiters des Morddezernats, Kommissar Mustafa Ensar Aykal, nach dem Kopiervorgang des USB-Sticks folgende Anträge an das Gericht:

„Da die vom Gericht im Tresor verwahrten Kopien keine Daten enthalten, die sich auf den Mord beziehen, sollen diese vernichtet werden... Falls das Gericht den Stick zur Prüfung an einen Sachverständigen weiterleitet, sollte unter Berücksichtigung der Zweifel, Rechtswidrigkeiten und Missstände während der Ermittlungsphase sichergestellt werden, dass der auszuwählende Sachverständige keine Person ist, die derzeit bei der Polizei tätig ist... In dem zu erstellenden möglichen Bericht sollen keine Daten enthalten sein, die nicht mit dem Mord in Zusammenhang stehen... Sollte der Sachverständige Daten in den Bericht aufnehmen, die nicht mit dem Mord in Zusammenhang stehen, soll dieser Bericht nicht in die Akte und in das UYAP-System hochgeladen, sondern vernichtet werden...“

Müyesser YILDIZ

20. August 2025


Nachrichtenquelle: 12punto

USA Apple ehemaliger Vorsitzender der Ülkü Ocakları Mustafa Ensar Aykal Sinan Ateş Ermittlungsverfahren Attentat Passwort Vorsitzender der Ülkü Ocakları