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Verfassungsgericht stuft „Biji Serok Apo“-Slogan als Meinungsfreiheit ein!

Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat im Fall einer wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ verhängten Haftstrafe aufgrund des Slogans „Biji Serok Apo“ eine Verletzung der „Meinungs- und Ausdrucksfreiheit“ festgestellt.

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Verfassungsgericht stuft „Biji Serok Apo“-Slogan als Meinungsfreiheit ein!

Merve Nur Tekin wurde vom Schwurgericht Ardahan wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ zu einer Freiheits- und Geldstrafe verurteilt, nachdem sie bei Protesten im Bezirk Lice in Diyarbakır am 7. Juni 2014 die Hymne „Çerxa Şoreşe“ mitgesungen und die Slogans „Biji Serok Apo“ sowie „PKK ist das Volk, das Volk ist hier“ gerufen hatte.

Nachdem das Urteil vom Kassationshof bestätigt worden war, reichte Tekin am 11. Februar 2022 beim Verfassungsgericht eine Individualbeschwerde wegen „Verletzung des Rechts auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit“ ein.

 

DAS VERFASSUNGSGERICHT GAB TEKINS BESCHWERDE STATT UND STELLTE EINE VERLETZUNG FEST.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass „Ansichten, die durch eine Hymne öffentlich geäußert werden, unabhängig von subjektiven Bewertungen Dritter unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen, selbst wenn sie als wertlos, nutzlos, provokativ oder störend empfunden werden; eine Bestrafung von Personen aufgrund subjektiver Einschätzungen oder Annahmen sowie ein solcher Eingriff in die Äußerung von Gedanken verletzen das Grundrecht“.

 

„MEINUNGSFREIHEIT VERLETZT“

Das Verfassungsgericht urteilte, dass das gegen Tekin verhängte Strafurteil keinem zwingenden gesellschaftlichen Bedürfnis entspreche und das durch Artikel 26 der Verfassung garantierte Recht auf Meinungsfreiheit verletzt worden sei.

Während die Zulässigkeit der „Behauptung einer Verletzung der Meinungsfreiheit“ einstimmig angenommen wurde, wurde die tatsächliche Verletzung der Meinungsfreiheit mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Die Mitglieder Yıldız Seferinoğlu und Ömer Çınar schlossen sich dieser Entscheidung nicht an.

Zudem entschied das Verfassungsgericht, dass der Beschwerdeführerin eine immaterielle Entschädigung in Höhe von 30.000 Lira zu zahlen sei.

 

Das Verfassungsgericht ordnete zur Beseitigung der festgestellten Verletzung eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und sandte die Akte an das Schwurgericht Ardahan zurück.


Nachrichtenquelle: 12punto

AYM Verfassungsgericht Slogan