Verordnung über private Gesundheitseinrichtungen für ambulante Diagnose und Behandlung im Amtsblatt veröffentlicht
Die vom Gesundheitsministerium erstellte „Verordnung über private Gesundheitseinrichtungen für ambulante Diagnose und Behandlung“ wurde im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht.
Mit der erneuerten Verordnung wurden umfassende Regelungen für die Gesundheitsdienstleistungen getroffen, die in medizinischen Zentren, Polikliniken, Arztpraxen und allen privaten Gesundheitseinrichtungen angeboten werden.
AKKREDITIERUNGSPFLICHT EINGEFÜHRT
Gemäß der neuen Verordnung ist es für medizinische Zentren nun verpflichtend, ein Akkreditierungszertifikat vom Türkischen Institut für Qualität und Akkreditierung im Gesundheitswesen (TÜSKA) zu erhalten. Zudem wurden neue Kriterien für die Eröffnung einer Entbindungsstation innerhalb eines medizinischen Zentrums festgelegt. Für Registrierungs- und Archivierungsprozesse wird ein elektronisches System zur Pflicht.
NEUE MASSNAHMEN ZUR PATIENTENSICHERHEIT
Es wurden Kontrollen der medizinischen Indikation und Anwendung eingeführt, die die Übereinstimmung aller medizinischen Behandlungsverfahren, die in direktem Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit der Patienten stehen, mit wissenschaftlichen Standards bewerten. Medizinischen Zentren, die über die Ausstattung für einen 24-Stunden-Betrieb verfügen, wurde die Einrichtung einer Notaufnahme und einer chirurgischen Eingriffseinheit ermöglicht, und die Standards für die in medizinischen Zentren zulässigen Eingriffe wurden aktualisiert.
ZUSÄTZLICHE KRITERIEN FÜR DIE INHABERSCHAFT VON PRIVATEN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
Mit der Verordnung werden die Eröffnung neuer privater Gesundheitseinrichtungen und die Bewertung von Personalanträgen nun in die jährliche Planung einbezogen. Zudem wurde Personen, die gemäß dem Gesetz Nr. 1219 vom ärztlichen Beruf ausgeschlossen sind, die Inhaberschaft einer Gesundheitseinrichtung vollständig untersagt. Personen, deren Lizenz für eine zuvor betriebene Gesundheitseinrichtung entzogen wurde, wurde ein fünfjähriges Verbot für die Eröffnung neuer Gesundheitseinrichtungen auferlegt.
UMWANDLUNG VON POLIKLINIKEN IN MEDIZINISCHE ZENTREN WIRD GEFÖRDERT
Mit der Verordnung wird es ermöglicht, zwei oder mehr Polikliniken zusammenzulegen und in ein medizinisches Zentrum umzuwandeln. Es wird die Möglichkeit geschaffen, für jede zusammengelegte Poliklinik zusätzliches Personal zuzuweisen.
ZUSÄTZLICHE KRITERIEN
Der Rahmen für medizinische Anwendungen in Arztpraxen wurde gemäß modernen medizinischen Regeln neu geordnet. Darüber hinaus wurden neue Kriterien für Gebäude- und physische Bedingungen für Gesundheitsdienstleistungen in Einrichtungen und Einheiten für Physiotherapie und Rehabilitation eingeführt.
Nachrichtenquelle: İHA
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