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Aufnahmen könnten den Fall Narin Güran klären: Werden Teil des Gutachtens

Im Prozess um die grausame Ermordung der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır, in dem vier inhaftierte Angeklagte vor Gericht stehen, werden Aufnahmen aus der Region Dara in ein Sachverständigengutachten einfließen.

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Im Prozess um die grausame Ermordung der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır, in dem vier inhaftierte Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen angeklagt sind, werden Aufnahmen aus der Region Dara (Beobachtungspunkt Şehit Jandarma Uzman Onbaşı Bilal Dicle) vom Nationalen Kriminalbüro (Ulusal Kriminal Büro) untersucht, um ein Sachverständigengutachten zu erstellen.

In einem Zwischenbeschluss des 8. Schwurgerichts von Diyarbakır wurde entschieden, eine gutachterliche Untersuchung der dem Fall beigefügten Aufnahmen aus der Region Dara durchzuführen, wobei das Nationale Kriminalbüro von Amts wegen als Sachverständiger bestellt wurde.

AUFNAHMEN PER USB-STICK ÜBERGEBEN

Nachdem der Sachverständige des Nationalen Kriminalbüros, der nach Diyarbakır gereist war, ordnungsgemäß vereidigt worden war, wurden ihm die Aufnahmen der Region auf einem USB-Stick übergeben.

Im vom Gericht erstellten Übergabeprotokoll wurden folgende Details zu den Anlagen der Akte festgehalten:

"In den Anlagen der Akte befinden sich Aufnahmen der Militärbasis Dara-2 (wobei die Uhrzeit auf diesen Aufnahmen etwa 6 Minuten und 45 Sekunden vor der tatsächlichen Zeit liegt), ein Ausdruck der Kameraaufnahmen, auf dem die Häuser der Angeklagten und des Opfers markiert sind, eine Kopie der Aussagen des Angeklagten Nevzat Bahtiyar sowie die während der Ermittlungsphase erhobenen Funkzellendaten. In diesen Daten ist angegeben, wo sich die Angeklagten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt aufhielten, und es wird gezeigt, wann Narin an der Schulkamera vorbeiging (wobei die Uhrzeit auf diesen Aufnahmen etwa 4 Minuten vor der tatsächlichen Zeit liegt)."

Darüber hinaus enthält das Protokoll die Punkte, die das Gericht von der Institution untersuchen lassen möchte.

Im Protokoll wurde Folgendes festgehalten:

"Da bekannt ist, dass das Opfer Narin nach der Sichtung auf der Schulkamera in Richtung des Pfades zu ihrem eigenen Haus ging, soll untersucht werden, ob sie zum Haus oder Stall von Arif Güran ging, ob sie sich in Richtung des Hauses des Angeklagten Nevzat Bahtiyar begab, das am Pfad liegt, oder ob der Angeklagte Bahtiyar Narin auf dem Pfad abfing. Bei der Untersuchung ist angesichts der Tatsache, dass Narin auf der letzten Aufnahme der Schulkamera schwarze Kleidung trug, besonders sorgfältig darauf zu achten, ob ein Mädchen in schwarzer Kleidung identifiziert werden kann. Zudem wird gefordert, bei der Untersuchung den Zeitraum zwischen 15:10 Uhr und 15:30 Uhr zu bewerten."

Im Protokoll wurde gefordert, "unter Berücksichtigung der Aussagen des Angeklagten Bahtiyar im Prozessverlauf zu untersuchen, ob er zum Haus von Arif Güran ging, ob er das Haus verließ, ob er etwas zu seinem eigenen Haus oder Stall trug, ob er seinen Stall oder sein Haus betrat und ob er anschließend mit einem roten Auto von seinem Haus oder Stall wegfuhr. Sollten diese oder andere Sachverhalte festgestellt werden, ist insbesondere der genaue Zeitrahmen anzugeben."

In dem Protokoll, in dem gefordert wird, die als Tatorte geltenden Bereiche besonders zu untersuchen und festzustellen, ob ein rotes und ein weißes Auto identifiziert werden können und ob sich diese Autos trafen oder nacheinander fuhren, heißt es weiter:

"Sollten diese Sachverhalte festgestellt werden, ist anzugeben, in welchem Zeitrahmen dies geschah, wo die Fahrzeuge aufeinandertrafen und in welche Richtung oder zu welchem Ziel sie gemeinsam oder getrennt fuhren. Es ist festzustellen und anzugeben, ob an den als Tatort geltenden Orten, dem Haus oder Stall von Arif Güran, menschliche Bewegungen stattfanden, ob Personen das Haus, den Stall oder die umliegenden Gärten betraten oder verließen und ob irgendein Auto in diese Bereiche kam. Es wurde einstimmig beschlossen, diese Punkte einzeln zu bewerten und ein detailliertes Sachverständigengutachten zu erstellen."

Nachrichtenquelle : AA