Vom Justizministerium: Erklärung zum Urteil gegen 5 Personen, die Minguzzis Familie bedroht haben
Das Justizministerium hat eine Erklärung zu den Urteilen in dem Prozess gegen fünf minderjährige Tatverdächtige abgegeben, die in sozialen Medien Drohungen gegen die Familie des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi ausgesprochen hatten, der bei einem Messerangriff in Kadıköy ums Leben kam.
Das Justizministerium hat eine Erklärung zu den Urteilen abgegeben, die heute vor dem 4. Jugendgericht in Bakırköy gegen fünf straffällig gewordene Jugendliche gefällt wurden, die der Familie des am 24. Januar 2025 in Kadıköy erstochenen Mattia Ahmet Minguzzi Drohbotschaften gesendet und die Messerstecher in Beiträgen verherrlicht hatten.
In der Erklärung des Justizministeriums heißt es: "Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu eingeleiteten Ermittlungen zum Mord an Minguzzi befinden sich vier straffällig gewordene Jugendliche wegen des Vorwurfs des 'gemeinschaftlichen qualifizierten vorsätzlichen Mordes an einem Kind' in Untersuchungshaft. Die Haft dieser Personen dauert an.
Im Zusammenhang mit der Schändung des Grabes von Minguzzi befindet sich eine Person im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy eingeleiteten Ermittlungen in Untersuchungshaft. Aufgrund der Anzeige der Familie von Ahmet Minguzzi wegen Bedrohung in sozialen Medien führt die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy zudem ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen 'Bedrohung'.
Das heutige Urteil bezieht sich auf den Prozess gegen die im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens Inhaftierten. Demnach wurde in der Sitzung des 4. Jugendgerichts Bakırköy vom 23.05.2025 gegen fünf straffällig gewordene Jugendliche wegen 'Verherrlichung von Straftaten und Straftätern' eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verhängt.
Gegen einen dieser straffällig gewordenen Jugendlichen wurde wegen 'fortgesetzter Bedrohung mit einer Waffe' eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verhängt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Gegen die anderen vier straffällig gewordenen Jugendlichen wurde ein Freispruch erteilt und die Anwendung von Maßnahmen zur gerichtlichen Kontrolle angeordnet.
Andererseits wurde gegen zwei inhaftierte erwachsene Tatverdächtige Anklage wegen 'Bedrohung durch mehrere Personen, Verherrlichung von Straftaten und Straftätern sowie Beleidigung' erhoben. Diese Personen befinden sich weiterhin in Haft", so die Erklärung.
In der Erklärung, in der betont wurde, dass sich die heute im Rahmen der Ermittlungen zur Bedrohung der Familie gefällten Entscheidungen ausschließlich auf die straffällig gewordenen Jugendlichen beziehen, hieß es: "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das im heutigen Prozess gefällte Urteil im Rahmen der Ermittlungen zur Bedrohung der Familie nur auf die straffällig gewordenen Jugendlichen bezieht. In dieser Angelegenheit dauert auch die Untersuchungshaft der zwei erwachsenen Tatverdächtigen an. Das bedeutet, dass in diesem Zusammenhang insgesamt drei Personen, einschließlich eines straffällig gewordenen Jugendlichen, derzeit inhaftiert sind. Ein weiteres Ermittlungsverfahren betrifft die Misshandlung einer Person, die im selben Viertel wie Ahmet Minguzzi wohnt, durch Personen, die als Freunde der Mordverdächtigen bezeichnet werden, aufgrund eines Beitrags in den sozialen Medien. Im Rahmen dieser von der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu geführten Ermittlungen befinden sich ebenfalls fünf straffällig gewordene Jugendliche in Haft. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass insgesamt 13 Personen wegen all dieser Vorwürfe inhaftiert sind: 4 Personen wegen Mordes, 1 Person wegen Grabschändung, 3 Personen wegen Bedrohung der Familie und 5 Personen wegen der Misshandlung eines Freundes von Minguzzi."
Nachrichtenquelle: İHA
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