Vorführung von 22 Personen im Prozess um den Mord an Narin Güran angeordnet
Für den ersten Verhandlungstag am 7. November im Prozess um den Mord an der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır, in dem vier Angeklagte wegen vorsätzlichen Mordes zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen verurteilt werden sollen, wurde die zwangsweise Vorführung von 22 Personen angeordnet.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır zum Mord an Narin Güran, die am 21. August im Stadtteil Tavşantepe des Bezirks Bağlar verschwand und deren Leiche am 8. September im Eğertutmaz-Bach gefunden wurde, sind gegen die vier inhaftierten Tatverdächtigen abgeschlossen.
Das 8. Schwurgericht von Diyarbakır hat die Anklageschrift angenommen, in der für die inhaftierten Angeklagten – die Mutter Yüksel Güran, den Bruder Enes, den Onkel Salim Güran sowie den Nachbarn Nevzat Bahtiyar – wegen „vorsätzlichen Mordes an einem Kind in Mittäterschaft“ eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen gefordert wird, und hat den Zustellungsbeschluss vorbereitet.
In dem Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft der vier Angeklagten heißt es: „Aufgrund der vorliegenden konkreten Beweise, die einen dringenden Tatverdacht begründen, der bereits verbüßten Haftzeit, des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens für das Delikt, der Tatsache, dass es sich um ein Katalogdelikt gemäß Artikel 100/3 der Strafprozessordnung (CMK) handelt, weshalb von einem Haftgrund auszugehen ist, und da gerichtliche Auflagen als unzureichend erachtet werden, wurde unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Haftmaßnahme die Fortdauer der Untersuchungshaft für alle Angeklagten einzeln beschlossen.“
Für den ersten Verhandlungstag am 7. November, an dem sich die vier inhaftierten Angeklagten wegen des geforderten Strafmaßes der lebenslangen Haft mit erschwerten Bedingungen verantworten müssen, wurde die zwangsweise Vorführung von 22 Personen angeordnet, darunter der Vater Arif Güran als „Nebenkläger“ sowie 21 weitere Personen, zu denen auch inhaftierte Zeugen zählen, die als „Zeugen“ geladen sind.
Das Ministerium für Familie und soziale Dienste sowie die Anwaltskammer von Diyarbakır wurden ebenfalls als „klagende Institutionen“ zur Verhandlung geladen. Der Zustellungsbeschluss legt den Beginn der Verhandlung auf 09.00 Uhr fest.
Unterdessen sind neue Aufnahmen im Zusammenhang mit dem Mord aufgetaucht. Auf einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie der geständige Nevzat Bahtiyar die Leiche von Narin mit seinem Auto zum Bachbett transportiert.
Nachrichtenquelle: İHA
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