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Vorsitzender der Anwaltskammer Manisa, Rona: Wir wollen Partei im Prozess zur 'Soma-Grubenkatastrophe' werden

Der Prozess zur Soma-Grubenkatastrophe, in dem sich auch Beamte verantworten müssen, wurde auf den 12. September vertagt. Der Vorsitzende der Anwaltskammer Manisa, Rona, verwies in einer Presseerklärung auf Artikel 76 des Anwaltsgesetzes.

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Vorsitzender der Anwaltskammer Manisa, Rona: Wir wollen Partei im Prozess zur 'Soma-Grubenkatastrophe' werden

Şenol ÇARIK / 12punto.com.tr

Der Vorsitzende der Anwaltskammer Manisa, Ümit Rona, erklärte, dass die Anwaltskammer Manisa als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen wolle, und äußerte nach der Vertagung in einer Presseerklärung seinen Unmut.

Der Vorsitzende der Anwaltskammer Manisa, Ümit Rona, bezeichnete die Ereignisse in Soma als 'Massaker' und gab folgende Erklärung ab:

„Dies ist kein gewöhnlicher Arbeitsunfall, kein Arbeitsunfall, dies ist ein großes Massaker.

Wir haben eine gewissenhafte und historische Verantwortung. Da den Anwaltskammern durch das Gesetz die Aufgabe übertragen wurde, Menschenrechte zu schützen und zu verteidigen sowie die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und zu wahren, wollen wir als Vorsitz der Anwaltskammer Manisa mit der Kraft, die wir aus Artikel 76 des Anwaltsgesetzes beziehen, Partei in diesem Prozess werden.

Die Anträge der Familien, die Angehörige der bei dem Massaker Verstorbenen sind, auf Teilnahme an diesem Prozess müssen ebenfalls akzeptiert werden“, sagte er.


Nachrichtenquelle: 12punto

Anwaltsgesetz Bürgermeister Prozess Arbeitsunfall Recht Soma