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Während das IBB-Verfahren läuft: Feti Yıldız mit Vorstoß zu 'Beweis ohne Belege'! 'Wird dieser Tage viel diskutiert...'

Der stellvertretende Vorsitzende der MHP, Feti Yıldız, wies in einer Erklärung auf die Beziehung zwischen Beweisführung und Beweismitteln in Strafverfahren hin und betonte, dass Beweise ohne entsprechende Belege lediglich Vermutungen und Spekulationen seien. Yıldız' Äußerungen sorgten im Zusammenhang mit dem laufenden IBB-Verfahren für Diskussionen.

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Während das IBB-Verfahren läuft: Feti Yıldız mit Vorstoß zu 'Beweis ohne Belege'! 'Wird dieser Tage viel diskutiert...'

Der stellvertretende Vorsitzende der MHP (Milliyetçi Hareket Partisi), Feti Yıldız, wies in einer Erklärung über soziale Medien auf die Bedeutung von Beweismitteln und Beweisführungsprozessen in Strafverfahren hin. Die Äußerungen von Yıldız, der erklärte, dass dieses Thema in letzter Zeit intensiv diskutiert werde, rückten in den Fokus der Öffentlichkeit, da sie zeitlich mit dem laufenden Verfahren gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (IBB) zusammenfielen.

Yıldız betonte, dass das grundlegende Ziel eines Strafverfahrens darin bestehe, die Wahrheit über ein vergangenes Ereignis zu ermitteln, und erklärte: „Das Ziel des Strafverfahrens ist es, die materielle Wahrheit über einen Lebensabschnitt, der in der Vergangenheit stattgefunden hat, zu erreichen. Mit anderen Worten: den Beweis zu erbringen.“ fügte er hinzu.

In seiner Erklärung wies Yıldız darauf hin, dass Beweise, die nur auf Behauptungen beruhen oder nicht durch konkrete Beweismittel gestützt sind, kein fundiertes Urteil darstellen, und erläuterte den Zusammenhang zwischen Beweismitteln und Beweisführung mit folgenden Worten:

„Ein Beweis ohne Belege ist, selbst wenn er dem materiellen Sachverhalt entspricht, nichts weiter als eine Vermutung oder Spekulation.“

Der vollständige Wortlaut der Erklärung von Yıldız lautet wie folgt:

„Es wird dieser Tage viel diskutiert,

für Interessierte hinterlasse ich diese kurze Notiz.

Das Ziel des Strafverfahrens ist es,

die materielle Wahrheit über einen Lebensabschnitt, der in der Vergangenheit stattgefunden hat, zu erreichen. 

Mit anderen Worten: den Beweis zu erbringen. 

Der Begriff des Beweises (Sübut) bezeichnet den Prozess, in dem eine Information oder ein Sachverhalt nicht bloß eine Behauptung bleibt, sondern durch solide Beweismittel gestützt wird und Gewissheit erlangt.

Im Strafprozessrecht besteht eine sehr starke Verbindung zwischen Beweismitteln und der Beweisführung.

Ein Beweis ohne Belege ist, selbst wenn er dem materiellen Sachverhalt entspricht, nichts weiter als eine Vermutung oder Spekulation.

Der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet den Richter dazu, sich nicht mit den Erklärungen der Parteien oder anderen Beweisen in der Akte zufrieden zu geben, sondern von Amts wegen Ermittlungen anzustellen.

Damit sich der Richter eine gewissensbasierte Überzeugung bilden kann, muss er in direktem Kontakt mit den Beweismitteln stehen. 

Dieser Grundsatz, der als Unmittelbarkeitsprinzip bezeichnet wird, ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Autorität und Legitimität eines Urteils.

Innerhalb der Beweisgrundsätze kommt dem Grundsatz 'in dubio pro reo' (im Zweifel für den Angeklagten) eine besondere Bedeutung zu. 

Dieser Grundsatz ist zugleich ein Ergebnis der Unschuldsvermutung.

Sowohl in unserer Verfassung als auch in den Verträgen, denen wir beigetreten sind, sowie in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (AYM) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), 

ist die Vermutung, dass niemand ohne ein rechtskräftiges Urteil als schuldig gelten darf, eines der Kernelemente des Rechts auf ein faires Verfahren.

Unsicherheiten, die sich bei materiellen Sachverhalten ergeben, müssen zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden, und der ungeklärte Punkt muss als nicht bewiesen gelten. Einen schönen Sonntag.“

 


Nachrichtenquelle: 12punto

Feti Yıldız IBB-Prozess