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Weitere 4 Freilassungen im „Geldwäscheprozess“ um Bora Kaplan: Ein bemerkenswertes Detail

Nachdem im Prozess gegen die organisierte Kriminalitätsgruppe um Ayhan Bora Kaplan gestern Bora Kaplan zu 68 Jahren Haft verurteilt und die Freilassung von 13 der 17 Angeklagten beschlossen wurde, wurden heute im damit verbundenen Geldwäscheprozess erneut 4 Angeklagte unter der Auflage von Hausarrest freigelassen. Es ist bemerkenswert, dass es sich bei diesen Angeklagten um Barış Kurt, Cemil Kumaşçıoğlu, Ersoy Yahya und Tansel Aktan handelt, deren Freilassung im Prozess um die kriminelle Vereinigung zwar beschlossen worden war, die jedoch gestern aufgrund ihrer Inhaftierung im Geldwäschefall das Gefängnis nicht verlassen konnten.

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Weitere 4 Freilassungen im „Geldwäscheprozess“ um Bora Kaplan: Ein bemerkenswertes Detail

Müyesser YILDIZ / 12punto

Im Geldwäscheprozess, der in der ersten Novemberwoche vor dem 77. Strafgericht erster Instanz in Ankara begann und in dem 38 Angeklagte – 12 davon inhaftiert, 6 flüchtig – vor Gericht stehen, wurden am letzten Verhandlungstag am 7. November die inhaftierten Angeklagten Erhan Arslan, Murat Abaz und Savaş Akçay unter der Auflage eines Ausreiseverbots sowie Ozan Can Yıldız, Hıncal Alper Tansu und Hasan Çalış, der Schwager von Bora Kaplan, unter Hausarrest freigelassen.

Unterdessen hatte das Gericht beschlossen, die monatliche Haftprüfung der Angeklagten am 4. Dezember von Amts wegen auf Basis der Aktenlage durchzuführen.

Das 77. Strafgericht erster Instanz entschied heute nach einer Prüfung, die Haft von Bora Kaplan und Fethi Koyuncu fortzusetzen, die gestern im Prozess um die kriminelle Vereinigung vor dem 32. Schwurgericht in Ankara zu Haftstrafen verurteilt wurden und deren Inhaftierung bestätigt wurde. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Freilassung von Barış Kurt, Cemil Kumaşçıoğlu, Ersoy Yahya und Tansel Aktan unter der Auflage von Hausarrest und einem Ausreiseverbot an, da diese zwar im Prozess um die kriminelle Vereinigung freigelassen worden waren, das Gefängnis jedoch aufgrund des Geldwäscheverfahrens nicht verlassen konnten.



Nachrichtenquelle: Müyesser Yıldız

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