Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen Sahibinden.com ein
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung gegen die Online-Verkaufsplattform sahibinden.com eingeleitet. Untersucht werden die Datennutzung des Unternehmens sowie dessen Auswirkungen auf die Marktmacht.
Die Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) hat ein „Wettbewerbsverfahren“ gegen den Online-Verkaufskanal sahibinden.com eröffnet. In einer Erklärung der Behörde heißt es, dass die Untersuchung gemäß Artikel 6 des Wettbewerbsgesetzes eingeleitet wurde, da das Unternehmen im Verdacht steht, Daten, die es über seine verschiedenen Plattformen gewonnen hat, zur Stärkung seiner marktbeherrschenden Stellung zu nutzen. Das Gremium beschloss zudem, bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen gegen das Unternehmen zu verhängen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN MARKT WERDEN GEPRÜFT
In der Erklärung des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass untersucht werde, ob Sahibinden die Nutzerdaten, die es aus seinen Online-Plattformdiensten für den Fahrzeugverkauf von gewerblichen und privaten Mitgliedern gewinnt, auf dem Markt für den An- und Verkauf von Gebrauchtwagen einsetzt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Untersuchung bewertet, ob die intensiven Werbeausgaben für den Dienst Otobid die Marktmacht des Unternehmens unzulässig erhöhen.
ERGEBNISSE DER VORUNTERSUCHUNG ALS ERNSTHAFT UND AUSREICHEND BEWERTET
Das Wettbewerbsgremium erklärte, die im Rahmen der Voruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse seien ernsthaft und ausreichend, und wies darauf hin, dass die Datenzusammenführungspolitik von Sahibinden einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen könnte.
In diesem Zusammenhang wurde mit dem Beschluss des Gremiums vom 16. Januar 2025 die Anwendung vorläufiger Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung angeordnet.
ANORDNUNG VORLÄUFIGER MASSNAHMEN
In der Erklärung heißt es: „Es wurde unter der Nummer 25-02/47-29 beschlossen, vorläufige Maßnahmen anzuordnen, um sicherzustellen, dass die auf der Startseite von Sahibinden platzierten Anzeigen für den Dienst Otobid nicht so gestaltet sind, dass sie die Option zur Anzeigenschaltung in den Hintergrund drängen, dass Weiterleitungen an private Nutzer während des Anzeigenschaltungsprozesses unterbunden werden und dass die Nutzung sämtlicher Informationen/Daten – einschließlich der Nutzer- und Anzeigeninformationen/Daten, die durch Online-Plattformdienste für den Fahrzeugverkauf von gewerblichen und privaten Mitgliedern gewonnen wurden – auf dem Markt für den Online-An- und Verkauf von Gebrauchtwagen unterbunden wird, wofür alle notwendigen organisatorischen, operativen, administrativen und technischen Maßnahmen zu ergreifen sind.“
Das Wettbewerbsgremium wird seine endgültige Entscheidung nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens bekannt geben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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