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Wiederaufnahme des Verfahrens gegen 3 Angeklagte im Gezi-Park-Prozess nach Aufhebung des Urteils durch den Kassationsgerichtshof

Im Gezi-Park-Prozess hat das Gericht im Rahmen der Neuverhandlung gegen die verurteilten Mücella Yapıcı, Ali Hakan Altınay und Yiğit Ali Ekmekçi beschlossen, dem Aufhebungsbeschluss des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) zu folgen und die gegen die Angeklagten verhängten Auflagen aufzuheben.

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Wiederaufnahme des Verfahrens gegen 3 Angeklagte im Gezi-Park-Prozess nach Aufhebung des Urteils durch den Kassationsgerichtshof

Die Neuverhandlung gegen die Angeklagten Mücella Yapıcı, Ali Hakan Altınay und Yiğit Ali Ekmekçi hat begonnen, nachdem der Kassationsgerichtshof die gegen sie verhängten 18-jährigen Haftstrafen im Prozess um die "Gezi-Park-Ereignisse", in dem es insgesamt 17 Angeklagte gibt – darunter 9 flüchtige und Osman Kavala –, aufgehoben hatte.

Die Angeklagten, die nicht persönlich am Prozess vor dem 13. Schwurgericht Istanbul teilnahmen, wurden durch ihre Anwälte vertreten. Auch der Anwalt der Generaldirektion für Sicherheit, Bayram Şahin Aydınlı, sowie Mesut Can Tarım, der Anwalt des ehemaligen Ministers Sadullah Ergin, der in der Akte als "Geschädigter" geführt wird, waren bei der Verhandlung anwesend.

ZWISCHENENTSCHEIDUNGEN

In der Verhandlung, in der der Aufhebungsbeschluss der 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs vom 23. August 2023 verlesen wurde, entschied das Gericht, dem Aufhebungsbeschluss zu folgen und die gegen die Angeklagten verhängten Auflagen aufzuheben.

Das Gericht erinnerte daran, dass das 30. Schwurgericht Istanbul am 18. Februar 2020 Strafanzeige gegen die Angeklagten erstattet hatte, und beschloss, bei der Staatsanwaltschaft anzufragen, ob weitere Ermittlungen oder Klagen wegen "Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen" vorliegen.

Zudem beschloss das Gericht, bei der Polizeidirektion Istanbul anzufragen, ob Kameraaufzeichnungen vom Zeitpunkt der Ereignisse existieren, und vertagte die Verhandlung auf den 22. Mai.

HINTERGRUND DES PROZESSES

Das für den Prozess um die "Gezi-Park-Ereignisse" zuständige 13. Schwurgericht Istanbul hatte den inhaftierten Angeklagten Osman Kavala, Vorstandsvorsitzender der Anadolu Kültür AŞ, wegen "Versuchs zum Sturz der Regierung der Republik Türkei" zu lebenslanger Haft verurteilt und ihn vom Vorwurf der "politischen oder militärischen Spionage" freigesprochen.

Die Angeklagten Can Atalay, Çiğdem Mater Utku, Ali Hakan Altınay, Mine Özerden, Tayfun Kahraman, Ayşe Mücella Yapıcı und Yiğit Ali Ekmekçi wurden wegen "Beihilfe zum Versuch des Sturzes der Regierung der Republik Türkei" zu jeweils 18 Jahren Haft verurteilt, wobei das Gericht die sofortige Inhaftierung der Angeklagten anordnete.

Das Berufungsgericht (Istinaf) in Istanbul, bei dem das Urteil angefochten wurde, hatte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts als rechtmäßig bestätigt. Die Prozessakte wurde daraufhin an die 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs weitergeleitet.

Der Angeklagte Can Atalay wurde bei den Parlamentswahlen zur 28. Legislaturperiode am 14. Mai als Abgeordneter der TİP für Hatay gewählt. Atalays Anwälte hatten beim Kassationsgerichtshof die Aussetzung des Verfahrens und die Freilassung ihres Mandanten beantragt, was die Strafkammer jedoch ablehnte.

AUFHEBUNGSBESCHLÜSSE

Nach Prüfung der Akte hob das oberste Gericht die Urteile gegen die Angeklagten Ali Hakan Altınay, Yiğit Ali Ekmekçi und Ayşe Mücella Yapıcı auf, die jeweils zu 18 Jahren Haft verurteilt worden waren.

In der Entscheidung der Kammer wurde festgestellt, dass die Handlungen dieser Angeklagten nicht unter den Tatbestand der "Beihilfe zum Versuch des Sturzes der Regierung der Republik Türkei" fielen, sondern als "Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen" zu bewerten seien.

Die Kammer hatte zudem die Freilassung der Angeklagten Yapıcı und Altınay unter Auflagen angeordnet, nachdem sie die Verurteilungen aufgehoben hatte.


Nachrichtenquelle: AA

Gezi-Park 13. Schwurgericht