Wiederaufnahmeverfahren im Fall des Mordes an Hrant Dink dauert an
Der Prozess um den Mord an Hrant Dink wird nach der Entscheidung des Kassationsgerichts zur Wiederaufnahme fortgesetzt. Die Anwälte der Familie Dink haben Strafanzeige gegen Beamte wie Ahmet İlhan Güler und Engin Dinç erstattet. Während im Verfahren auf Versäumnisse beim Schutz von Dink hingewiesen wird, läuft die Verhandlung gegen die Angeklagten weiter.
Der Prozess um den Mord an Hrant Dink, in dem Beamte angeklagt sind und das Kassationsgericht für einige Angeklagte eine Wiederaufnahme angeordnet hat, wird fortgesetzt. Die Anwälte der Familie Dink hatten Strafanzeige gegen Personen wie Celalettin Cerrah, Ahmet İlhan Güler und Engin Dinç gestellt.
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In dem Verfahren stehen Ali Öz, Bekir Yokuş, Faruk Sarı, Gazi Günay, Hasan Durmuşoğlu, Mehmet Ayhan, Mehmet Ali Özkılıç, Muharrem Demirkale, Okan Şimşek, Onur Karakaya, Osman Gülbel, Şükrü Yıldız, Veysal Şahin, Volkan Şahin und Yavuz Karakaya vor Gericht.
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In der vorangegangenen Verhandlung am 16. Juli legten die Anwälte der Familie Dink ihre Stellungnahme zur Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor.
STELLUNGNAHME EINGEREICHT
Hülya Deveci, eine der Anwältinnen der Familie Dink, wies auf Mängel in der Ermittlungsphase hin und betonte, dass der Weg zum Mord nicht ordnungsgemäß untersucht worden sei und dass in Istanbul keine Schutzmaßnahmen für Dink ergriffen wurden.
Am Ende ihrer Stellungnahme erklärte Deveci: „Wir beantragen, dass das Gericht Strafanzeige gegen Celalettin Cerrah, Ahmet İlhan Güler, Reşat Altay, Engin Dinç, Ercan Demir, Muhittin Zenit, Sabri Uzun und Hacı Ömer Ünalır gemäß Artikel 309 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) erstattet und dass Volkan Şahin gemäß Artikel 83 des TCK verurteilt wird.“
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In der vorangegangenen Verhandlung hatte das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Inhaftierten beschlossen, die Anhörung der Verteidigung von Muharrem Demirkale und Yavuz Karakaya zur Sache auf den nächsten Termin vertagt und entschieden, dass der Hausarrest für Ali Öz bestehen bleibt, ihm jedoch eine 3-tägige Erlaubnis zum Verlassen des Hauses gewährt wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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