YSK weist Einspruch der CHP gegen AKP zurück
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat den Antrag der CHP abgelehnt, einen Werbespot der AKP zu verbieten, da dieser den „Klang des Gebetsrufs“ und die „türkische Flagge“ enthielt.
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat den Antrag der CHP abgelehnt, einen Werbespot der AKP für die am Sonntag, den 31. März, stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen zu verbieten, da dieser den „Klang des Gebetsrufs“ und die „türkische Flagge“ enthielt.
Der YSK-Vertreter der CHP, Mehmet Hadimi Yakupoğlu, forderte in einem beim Ausschuss eingereichten Schreiben das Verbot des von der AKP am 4. März veröffentlichten Werbespots.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass in dem 1,45-minütigen Werbespot der AKP zwischen der 0,03. und 0,12. Sekunde der Klang eines Gebetsrufs zu hören sei und im gesamten Werbespot die türkische Flagge als Hauptthema auf einer Uniform verwendet werde.
IM JAHR 2014 WURDE EIN ÄHNLICHER WERBESPOT VERBOTEN
In dem Schreiben wurde daran erinnert, dass im Gesetz Nr. 298 über die Grundbestimmungen der Wahlen und Wählerverzeichnisse festgelegt ist, dass die türkische Flagge und religiöse Symbole in der Wahlpropaganda nicht verwendet werden dürfen, und auf einen ähnlichen Werbespot verwiesen, der 2014 verboten worden war.
In dem Antrag wurde gefordert, „das Verbot und die Entfernung der politischen Werbung, in der die türkische Flagge und der Klang des Gebetsrufs verwendet werden, aus Fernsehen, Radio und Internet zu beschließen“. Der YSK prüfte den Antrag und wies ihn zurück.
Nachrichtenquelle: AA
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