Zollgebühren treffen auch Volvo: Verkauf in der Türkei eingestellt
Aufgrund der jüngsten Zollgebühren hat Volvo angekündigt, den Verkauf seiner in China produzierten Limousinenmodelle in der Türkei ab dem neuen Jahr einzustellen.
Der schwedische Weltkonzern Volvo hat eine neue Entscheidung bezüglich seiner in der Türkei verkauften Limousinenmodelle getroffen. Alican Emiroğlu, Geschäftsführer von Volvo Car Türkei, teilte seine Einschätzungen zu dieser Entscheidung mit. Im Gespräch mit Habertürk gab Emiroğlu detaillierte Informationen über die aktuellen Modelle von Volvo und den Elektrifizierungsprozess.
Alican Emiroğlu betonte, dass Volvo Car Türkei im Jahr 2023 mit 11.646 verkauften Einheiten einen Allzeitrekord aufgestellt habe und sagte: "Ich hatte in den letzten 6 Jahren die Gelegenheit, die Türkei aus dem Ausland zu betrachten, und es war sehr stolz, den Erfolg zu verfolgen, den die Türkei in dieser Zeit erzielt hat. Ich gratuliere meinen Teamkollegen, die diesen Erfolg möglich gemacht haben, von ganzem Herzen."
'AB DEM NEUEN JAHR WERDEN WIR KEINE LIMOUSINENMODELLE MEHR IMPORTIEREN'
Emiroğlu erklärte, dass für das kompakte SUV-Modell XC40 der Marke keine Benzinmotor-Option mehr angeboten werde und das Auto unter dem Namen EX40 nur noch als Elektrofahrzeug fortgeführt werde: "Da unsere Limousinenmodelle in China produziert werden, werden wir diese Modelle ab dem neuen Jahr nicht mehr importieren. Die jüngsten Zollgebühren haben diese Entscheidung beeinflusst. Bis elektrische Limousinenmodelle auf den Markt kommen, planen wir nicht, Limousinen in der Türkei zu verkaufen", so Emiroğlu.
Die zuvor auf in China hergestellte Elektroautos erhobene Zusatzsteuer von 40 Prozent galt ab Juli 2024 für alle aus China importierten Autos, unabhängig von der Antriebsart.
ZOLLGEBÜHREN VON 18 AUF 30 PROZENT ERHÖHT
Kürzlich wurden die Pauschalsteuersätze für aus dem Ausland eingeführte Waren im Rahmen der Entscheidung über die Anwendung einiger Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458 geändert. Laut der im Amtsblatt vom 6. August veröffentlichten Entscheidung wurde der Zollsatz für Produkte aus Ländern der Europäischen Union (EU) mit einem Wert von nicht mehr als 30 Euro (1099 TL) von 18 Prozent auf 30 Prozent angehoben.
ANWENDUNG AB DEM 21. AUGUST
Gleichzeitig wurde beschlossen, denselben Tarif auch für Arzneimittelprodukte anzuwenden, deren Wert 1500 Euro nicht übersteigt. Sollten diese Produkte aus Ländern außerhalb der EU stammen, wird eine Steuer von 60 Prozent pro Einkauf erhoben.
Gemäß der mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten Entscheidung treten die erhöhten Steuersätze ab dem 21. August in Kraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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