Begründetes Urteil zur illegalen Minenkatastrophe in Zonguldak: „Kein Vorsatz“ beim Tod des afghanischen Bergarbeiters Nourtani
Das begründete Urteil im Fall des Todes des afghanischen Arbeiters Vezir Mohammad Nourtani, der in einer illegalen Mine ums Leben kam und dessen Leiche anschließend verbrannt wurde, wurde veröffentlicht. Das Gericht stellte fest, dass keine überzeugenden Beweise für einen vorsätzlichen Mord vorlägen, und verhängte begrenzte Strafen gegen die Angeklagten. Der Anwalt der Familie bezeichnete das Urteil als widersprüchlich.
Das begründete Urteil des Gerichts im Fall des Todes des 49-jährigen afghanischen Staatsbürgers Vezir Mohammad Nourtani, der in einer illegalen Mine in Zonguldak ums Leben kam und dessen Leiche danach verbrannt wurde, wurde veröffentlicht.
In dem 77-seitigen begründeten Urteil, das nach der Urteilsverkündung am 11. April erstellt wurde, wurde betont, dass zwischen den Angeklagten und Nourtani keine Feindseligkeiten bestanden hätten und keine eindeutigen, überzeugenden Beweise für eine vorsätzliche Tötung vorlägen. Aus diesem Grund entschied das Gericht, die Angeklagten nicht wegen „Eventualvorsatzes“, sondern wegen „bewusster Fahrlässigkeit“ zu bestrafen.
BEGRENZTE VERURTEILUNGEN
Die Besitzer der illegalen Mine, Hakan Körnöş und Enver Gideroğlu, wurden zu 5 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt, während Körnöş' Cousin Ahmet Aydın eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten erhielt. Die in der Mine arbeitenden Sercan Kayabaş, Eray Demiro und Alaattin Çayırlı wurden zu jeweils 2 Jahren Haft verurteilt. Die Strafe von Alaattin Çayırlı wurde jedoch aufgrund seiner Kooperation mit der Staatsanwaltschaft auf 1 Jahr und 8 Monate reduziert.
ANGEKLAGTER, DER DIE „LEICHE VERBRANNTE“, ERHIELT HÖCHSTSTRAFE
Im Urteil wurde auch auf die Behauptungen eingegangen, Nourtani sei eine Niere entnommen worden. Die Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin ergab jedoch, dass die inneren Organe aufgrund der Verbrennung miteinander verschmolzen waren, weshalb keine eindeutige Feststellung getroffen werden konnte.
Während das Geständnis von Ahmet Aydın, dass er Nourtanis Leiche in eine Decke gewickelt, in ein Fahrzeug geladen und anschließend verbrannt habe, für Aufsehen sorgte, wurde erklärt, dass diese Handlung als „Beweismittelvernichtung“ gewertet und aufgrund ihres „grausamen Charakters“ mit der Höchststrafe belegt wurde.
DEBATTE ÜBER „WAR ER NOCH AM LEBEN?“ UND INTERPRETATION DES GRUNDSATZES „IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN“
Das Gericht erklärte, dass der genaue Todeszeitpunkt von Nourtani wissenschaftlich nicht habe bestimmt werden können, und wertete den Zweifel darüber, ob er noch lebte, zugunsten der Angeklagten. Im begründeten Urteil heißt es: „Zum Zeitpunkt, als er in die Decke gewickelt und in den Kofferraum gelegt wurde, muss er als tot angesehen werden.“ Dies führte dazu, dass der Tod gemäß dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ als Folge eines Arbeitsunfalls gewertet wurde.
KEINE STRAFMILDERUNG WEGEN GUTER FÜHRUNG
Aufgrund der Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten, die für Straftaten anfällig sei, und ihres Verhaltens während der Verhandlung wurde keine Strafmilderung wegen guter Führung gewährt. Die Strafe von Alaattin Çayırlı wurde jedoch reduziert, da er über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Vorfalls beigetragen hatte.
ANWALT DER FAMILIE: „DAS URTEIL IST VOLLER WIDERSPRÜCHE, DAS GERICHT WIDERSPRICHT SICH SELBST“
Der Anwalt der Familie Nourtani, Kerim Bahadır Şeker, bezeichnete das Urteil nach der Veröffentlichung der Begründung als „voller Widersprüche“. Şeker erklärte, es sei unmöglich, ein solch umfangreiches begründetes Urteil innerhalb von zwei Tagen nach der Entscheidung des Gerichts zu verfassen, und erinnerte an den Bericht des Instituts für Rechtsmedizin der Koç-Universität. Şeker betonte, dass in dem Bericht festgestellt wurde, dass Nourtani bei lebendigem Leib verbrannt wurde, und sagte: „Das Gericht sagt einerseits, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, und andererseits bewertet es das Verbrennen der Leiche überhaupt nicht. Das ist ein in sich widersprüchlicher Zustand.“
„DIE TAT DES LEICHENVERBRENNENS BLIEB UNBESTRAFT“
Anwalt Şeker äußerte seinen Unmut über das Urteil mit den Worten: „Die Tat, eine Person zu verbrennen, ist derzeit vom Schwurgericht Zonguldak unbestraft geblieben.“ Zudem wies Şeker darauf hin, dass die Angeklagten bei einer Bestätigung der 5-jährigen und 8-monatigen Haftstrafen bereits nach 3 Monaten wieder auf freiem Fuß sein könnten, und sagte: „Diese Personen werden frei in den Straßen von Zonguldak herumlaufen. Dieser Zustand verletzt das öffentliche Gewissen zutiefst.“
BERUFUNG UND GGF. GANG VOR DEN EGMR
Şeker erklärte, dass auch die Generalstaatsanwaltschaft von Zonguldak beschlossen habe, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, und fügte hinzu: „Wir haben volles Vertrauen in Richter, die ein faires und ehrenhaftes Urteil fällen werden. Dieser Fall wird, wenn nötig, bis vor das Verfassungsgericht und sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden“, womit er ankündigte, den Rechtsweg bis zum Ende auszuschöpfen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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