Zwei Jahre Haft für Zehra Kınık nach 'Ermessensreduzierung': Urteil im Prozess gefällt
Fatma Zehra Kınık Demir, die Tochter des ehemaligen Kızılay-Präsidenten Kerem Kınık, wurde im Wiederaufnahmeverfahren wegen des Todes eines jungen Mannes und der Verletzung zweier weiterer Personen unter Anwendung einer 'Ermessensreduzierung' zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Die gerichtliche Aufsicht und das Ausreiseverbot gegen Kınık bleiben bestehen, zudem wurde ihr Führerschein für ein Jahr eingezogen.
Nachdem sie den Tod eines jungen Mannes und die Verletzung zweier Personen verursacht hatte, wurdeFatma Zehra Kınık Demir, die Tochter des ehemaligen Kızılay-Präsidenten Kerem Kınık, imWiederaufnahmeverfahren unter Anwendung einer 'Ermessensreduzierung' zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
In Beykoz, wo 1 Pereines Todesfalls, bei dem 2 Personen verletzt wurden, wurde der Prozess gegen Fatıma Zehra Kınık Demir nach der Aufhebung des Urteils durch das Istanbuler Berufungsgericht erneut verhandelt und nunnach der Wiederaufnahme des Verfahrens mit einem Urteil abgeschlossen.gefällt.
An der Verhandlung vor dem 8. Schwurgericht von Anadolu nahmen die nicht inhaftierte Angeklagte Demir sowie die Familie des bei dem Unfall ums Leben gekommenen Batın Barlasçeki und die Anwälte beider Parteienteil.
Demir erklärte: "Ich habe die notwendigen Kontrollen durchgeführt und bin, nachdem mir die Vorfahrt gewährt wurde, langsam losgefahren. Ich bin der Ansicht, dass die Schuld bei dem Motorradfahrer liegt.Ich beantrage meinen Freispruch. Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, bitte ich um Anwendung der für mich günstigen Bestimmungen."fordere ich" mit diesenWorten verteidigte sie sich.
"FAHRLÄSSIG KEÜRSACHE FÜR DEN TOD"
Barlasçeki's Mutter Hasret Doğan sagte, dass sie ihren Sohn nie wiedersehen werde.Sieerklärte: Doğan erklärte, dass sein Sohn, wenn er noch leben würde, 18 Jahre alt geworden wäre, und sagte: "Ich möchte nicht, dass der Verlust eines Menschenlebens ungestraft bleibt. Ich fordere die höchstmögliche Bestrafung der Angeklagten."
Bei der VerkündungdesUrteils entschied der Richter, die Angeklagte Demir wegen "fahrlässiger Tötung" zu 3 Jahren Haft zu verurteilen.Der Richter
berücksichtigte dabei das Verhalten der AngeklagtenVergangenheit,soziale Beziehungen, das Verhalten nach der Tat sowie während desProzessverlaufs,unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Zukunft der Angeklagten wurde eine Strafmilderung gewährtund die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Im Urteil wurde zudem entschieden, den Führerschein der Angeklagten für die Dauer von einem Jahreinzuziehen.
BARLAŞÇEKİ’S ANWALT MIT EINER ERKLÄRUNG
Der Anwalt des verstorbenen Batın Barlaşçekigab eine Stellungnahme abUysal Uğurlu erklärte nach der Verhandlungineiner Stellungnahme: „Heute fand die letzte Sitzung stattund unser Fall wurde entschieden. Aufgrundder Tat von Fatma Zehra Kınık wurde eine Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten festgelegt. Dies wird ein Berufungsverfahren nachEs wird wahrscheinlich sowohl vonseiten der Angeklagten als auch von uns ein Einspruchsverfahren geben. Nach dem aktuellen Strafvollzugsgesetzrechnen wir mit einer Haftstrafe von etwa 3 Monaten, aber wie lange sie davon im geschlossenen Vollzug bleiben wird, ist eineoffeneFrage.Wie lange sie tatsächlich in Haft bleiben wird, werden die Vollstreckungsstaatsanwälte berechnen. Unsere Prognose lautet wie folgt: Eine dreimonatige Haftstrafewird im Gefängnis verbüßt,während sie für 2 Jahreunter Bewährungsaufsicht gestellt wird“, sagte er.
Nachrichtenquelle: 12punto
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