Zweiter Kapitän nach Vergiftung auf Tankschiff festgenommen
Auf einem vor der Küste des Marmarameeres vor Anker liegenden Tankschiff unter panamaischer Flagge kam eine Person mutmaßlich durch eine Vergiftung ums Leben. Im Zuge der Ermittlungen zu dem Vorfall wurde der zweite Kapitän des Schiffes inhaftiert.
Bei einem Vergiftungsvorfall auf dem unter panamaischer Flagge fahrenden Tankschiff 'Swanlake', das Sonnenblumenöl transportierte und vor der Insel der Demokratie und Freiheiten (Demokrasi ve Özgürlükler Adası) im Marmarameer vor Anker lag, kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt.
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien eingeleiteten Ermittlungen wurde der zweite Kapitän des Schiffes festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete, woraufhin er in ein Gefängnis überstellt wurde.
"SIE BETRATEN DEN TANK OHNE VORSICHTSMASSNAHMEN"
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien erklärte zu dem Vorfall, dass das Personal den Tank, in dem die Gaskonzentration ein Maximum erreicht hatte, ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen betreten habe, und teilte dazu Folgendes mit:
"Nachdem die Meldung über einen Vergiftungsvorfall auf dem unter panamaischer Flagge fahrenden Schiff 'Swanlake' vor der Insel der Demokratie und Freiheiten eingegangen war, wurden umgehend Ermittlungen eingeleitet. Ersten Erkenntnissen zufolge kam eine ausländische Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Die Leichenschau und Obduktion des verstorbenen Staatsbürgers wurden abgeschlossen. Bei der ersten Untersuchung an Bord wurde festgestellt, dass sich der Vorfall ereignete, weil das verstorbene und das verletzte Schiffspersonal den Slop-Tank ohne Sicherheitsvorkehrungen betraten, nachdem die Gaskonzentration dort ein Maximum erreicht hatte. Der zweite Kapitän des Schiffes, dessen Verantwortung in einem Sachverständigengutachten festgestellt wurde, wurde festgenommen und vom zuständigen Haftrichter inhaftiert. Da es sich bei den Verstorbenen, den Verletzten sowie den verantwortlichen Personen um ausländische Staatsbürger handelt, werden die entsprechenden Verfahren unter strikter Beachtung der Rundschreiben 70/1 und 71/1 der Generaldirektion für internationales Recht und Außenbeziehungen des Justizministeriums sorgfältig durchgeführt."
Nachrichtenquelle: 12punto
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