Zwischenentscheidung im Prozess gegen die Stadtverwaltung Antalya verkündet
Am dritten Verhandlungstag des Prozesses im Zusammenhang mit den Bestechungs- und Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung Antalya wurde eine Zwischenentscheidung bekannt gegeben. Es wurde die Freilassung von drei inhaftierten Angeklagten angeordnet, während die Untersuchungshaft für Muhittin Böcek und seinen Sohn fortgesetzt wird.
Am 6. Schwurgericht von Antalya, wo der Prozess gegen insgesamt 41 Angeklagte – darunter fünf Inhaftierte und der vom Amt des Bürgermeisters der Stadt Antalya suspendierte Muhittin Böcek – stattfindet, verkündete der Staatsanwalt nach Abschluss der Verteidigungsreden der inhaftierten und auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten seine vorläufige Stellungnahme. In dieser forderte er, den Verbleib der mit Haftbefehl gesuchten Personen N.E. und O.M. zu klären, bei der Staatsanwaltschaft Antalya Strafanzeige gegen den nicht inhaftierten Angeklagten T.K. wegen Verleumdung und Meineids zu erstatten, das Ausreiseverbot sowie die gerichtliche Kontrolle für den nicht inhaftierten Angeklagten S.T. aufrechtzuerhalten, die Untersuchungshaft für die inhaftierten Angeklagten fortzusetzen und den nicht inhaftierten Angeklagten K.A., dem Beihilfe und Verstoß gegen das Gesetz Nr. 3628 vorgeworfen wird, in Untersuchungshaft zu nehmen.
Anträge auf Haftentlassung durch Angeklagte
Nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ergriff der Angeklagte Fazlı Ateş das Wort: „Ich erkenne die Anschuldigungen nicht an. Ich fordere meinen Freispruch und meine Freilassung.“ Der Angeklagte İlker Arslan, dem im Rahmen der Bestimmungen zu fortgesetzten Straftaten „Geldwäsche aus Straftaten“ und „ungerechtfertigte Vermögensbildung“ vorgeworfen wird, erklärte: „Ich beantrage meine Freilassung, um mich auf freiem Fuß verteidigen zu können.“
Der inhaftierte Angeklagte Mehmet Okan Kaya sagte in seiner Verteidigung: „Meine Familie hat mich gelehrt, dass der Staat wie ein Vater ist. Ich habe mir durch meine Arbeit bis heute etwas aufgebaut. Ich habe zwei kleine Söhne. Ich habe kein Verbrechen begangen. Ich hatte von meinen gesundheitlichen Problemen berichtet, aber ich komme irgendwie damit zurecht. Ich beschäftige in der Saison Hunderte von Menschen, die Tourismussaison beginnt, ich muss bei der Arbeit sein. Ich danke dem Staat dafür, dass er mein Eigentum schützt. Seit 7 Monaten habe ich meine Kinder nicht geküsst, meine Frau hat sie nicht mitgebracht, damit sie meine Haftbedingungen nicht sehen müssen. Ich fordere zuerst meine Freilassung und dann meinen Freispruch.“
Nachdem sich einer der Verteidiger während der Verhandlung beim Gericht bedankt hatte, applaudierte auch das Publikum im Saal und drückte so seinen Dank gegenüber dem Gericht aus.
Gericht verkündet Zwischenentscheidung
Das Gericht lehnte den Antrag auf Strafanzeige gegen den nicht inhaftierten Angeklagten T.K. ab. Ebenso wies das Gericht den Antrag auf Inhaftierung des nicht inhaftierten Angeklagten K.A. zurück, dem Beihilfe und Verstoß gegen das Gesetz Nr. 3628 vorgeworfen wird. In der Zwischenentscheidung wurde die Freilassung der inhaftierten Angeklagten İlker Arslan, Fazlı Ateş und Mehmet Okan Kaya angeordnet. Das Gericht entschied zudem, dass das im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle verhängte Ausreiseverbot bestehen bleibt.
Während das Gericht die Fortsetzung der Untersuchungshaft für Muhittin Böcek und Gökhan Böcek anordnete, forderte es zudem die Vorlage der medizinischen Berichte von Muhittin Böcek aus dem letzten Jahr. Das Gericht vertagte die Verhandlung auf einen späteren Termin und beschloss, im nächsten Verhandlungstermin die Geschädigten sowie Zeugen anzuhören.
Nachrichtenquelle: 12punto
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