Zwischenentscheidung im Prozess um die Saraçhane-Proteste: Justizkontrollmaßnahmen aufgehoben
Im Prozess um die Saraçhane-Proteste mit 139 Angeklagten wurde eine Zwischenentscheidung getroffen. Der Prozess wurde auf den 30. Juni vertagt.
Im Prozess um die Saraçhane-Proteste, in dem unter anderem Berkay Gezgin zu den 139 Angeklagten zählt, wurde eine Zwischenentscheidung getroffen. Das Gericht entschied, das Ausreiseverbot für alle Angeklagten aufzuheben. Zudem vertagte das Gericht den Prozess auf den 30. Juni, um die Aussagen von 10 Personen aufzunehmen, die nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten.
Die 139 Personen, gegen die im Zuge der Saraçhane-Proteste, die nach der Ingewahrsamnahme des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Istanbul und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu begannen, Anklage erhoben wurde, erschienen heute vor Gericht.
Die Verhandlung gegen die Angeklagten, die sich nicht in Haft befinden, denen jedoch ein „Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“ vorgeworfen wird, fand vor dem 49. Strafgericht erster Instanz in Istanbul statt.
Aufgrund des großen Andrangs im Gerichtssaal wurde die Verhandlung in den Saal des 27. Schwurgerichts verlegt.
Die Verhandlung, bei der die Angeklagten und ihre Anwälte anwesend waren, wurde von zahlreichen Bürgern, Anwälten sowie dem CHP-Provinzvorsitzenden von Istanbul, Özgür Çelik, und der CHP-Frauenvorsitzenden von Istanbul, Hatice Selli Dursun, verfolgt.
ENTSCHEIDUNG GEFALLEN
Im Prozess um die Saraçhane-Proteste, in dem unter anderem Berkay Gezgin zu den 139 Angeklagten zählt, wurde eine Zwischenentscheidung getroffen.
Das Gericht entschied, das Ausreiseverbot für alle Angeklagten aufzuheben.
Das Gericht vertagte den Prozess auf den 30. Juni, um die Aussagen von 10 Personen aufzunehmen, die nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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