Ali Yerlikaya äußert sich zu 'Zwangsverwaltern': Wird Ahmet Türk in sein Amt zurückkehren?

Innenminister Ali Yerlikaya traf sich in Ankara mit Journalisten. Er äußerte sich zur aktuellen politischen Agenda und sprach dabei auch über die jüngsten Ernennungen von Zwangsverwaltern.

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Innenminister Ali Yerlikaya traf sich in Ankara mit Journalisten und äußerte sich zu aktuellen Themen. Auch zur Debatte um die Zwangsverwalter nahm Yerlikaya Stellung und betonte, dass die Einsetzung eines Zwangsverwalters eine vorübergehende Maßnahme sei. Er sagte: "Wir prüfen alle zwei Monate, ob es neue Entwicklungen gibt."

Bezüglich der Entscheidung des Kassationshofs (Yargıtay) zu Abdullah Zeydan erklärte Yerlikaya: "Es steht fest, dass kein Recht auf Wählbarkeit besteht."

WIRD AHMET TÜRK IN SEIN AMT ZURÜCKKEHREN?

Auf die Behauptungen, dass der Bürgermeister der Stadt Mardin, Ahmet Türk, dessen Gemeinde unter Zwangsverwaltung gestellt wurde, in sein Amt zurückkehren werde, antwortete Yerlikaya: "Er wurde zu einer Haftstrafe von über 10 Jahren verurteilt. Wie soll er bei einer solchen Strafe zurückkehren?"

Yerlikaya äußerte sich zu den Ernennungen von Zwangsverwaltern wie folgt:

"Wir sind ein Rechtsstaat. Niemand hat die Freiheit, Straftaten zu begehen. Egal wer es ist, es gibt keine Freiheit, Straftaten zu begehen. Auch Bürgermeister unterliegen dem Gesetz. Wenn ein Bürgermeister Verbindungen zu einer Terrororganisation hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft; wenn er in erster Instanz verurteilt wurde und den Mut aufbringt, den vom Volk erteilten Willen auf diese Weise zu missbrauchen, werden die notwendigen Schritte eingeleitet. Die Zwangsverwaltung ist eine vorübergehende Maßnahme. Wir überprüfen dies alle zwei Monate erneut. In der Zwischenzeit schauen wir, ob es neue Entwicklungen gibt. Ob gewählt oder ernannt, das spielt für keine Partei eine Rolle. Diejenigen, die durch die Wahlurne kommen, sollten die Artikel 45 und 46 genau lesen. Ich empfehle ihnen, auch die Kandidaturprozesse sorgfältig zu bewerten."

DIE ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFS ZU ABDULLAH ZEYDAN

Die 3. Strafkammer des Kassationshofs entschied, dass die ergänzenden Beschlüsse zur Wiederherstellung der entzogenen Rechte des Bürgermeisters von Van, Abdullah Zeydan, aufgrund mangelnder rechtlicher Grundlage aufgehoben werden und der Fall zur erneuten Entscheidung an das örtliche Gericht zurückverwiesen wird.

Yerlikaya wies darauf hin, dass damit feststehe, dass Zeydan kein Recht auf Kandidatur und Wählbarkeit habe, und sagte: "Die Entscheidung geht von hier an das 5. Schwurgericht in Diyarbakır. Man muss abwarten, was als Nächstes passiert und wie der Einspruchsprozess verläuft."