Neue Entwicklung im Fall Dilan Polat

Nach der Annahme der Anklageschrift im Prozess gegen das Ehepaar Dilan und Engin Polat wurde die monatliche Haftprüfung für die inhaftierten Angeklagten durchgeführt. Das Gericht entschied, dass die Untersuchungshaft für die fünf inhaftierten Angeklagten, darunter Dilan und Engin Polat, fortgesetzt wird.

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Der jüngste Antrag auf Freilassung der fünf inhaftierten Angeklagten, darunter Dilan und Engin Polat, gegen die wegen des Vorwurfs der Geldwäsche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 40 Jahren ermittelt wird, wurde abgelehnt.

ENTSCHEIDUNG ZUR FORTSETZUNG DER UNTERSUCHUNGSHAFT

Das 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu, das die Haftbedingungen prüfte, begründete die Entscheidung zur Fortsetzung der Untersuchungshaft der fünf inhaftierten Angeklagten, einschließlich Dilan und Engin Polat, mit der Gefahr der Beweisverdunkelung, der Fluchtgefahr ins Ausland sowie der Tatsache, dass die Akte noch nicht vollständig abgeschlossen sei und eine Freilassung daher nicht ausreiche. Die Angeklagten werden am 4., 5. und 6. September zum ersten Mal vor Gericht erscheinen.