Neuer Vorstoß von Dilan Polat nach Ablehnung des Haftentlassungsantrags

Die Anwälte von Dilan Polat, deren Haftentlassungsantrag abgelehnt wurde, sind erneut aktiv geworden. Es wurde bekannt, dass die Anwälte argumentierten, dass alle gerichtlichen Auflagen, einschließlich Hausarrest, angewendet werden könnten, das Gericht diesen Antrag jedoch ebenfalls ablehnte.

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Im Prozess gegen 28 Angeklagte, darunter Dilan Polat und Engin Polat, denen Geldwäsche vorgeworfen wird und für die Haftstrafen von bis zu 40 Jahren gefordert werden, gibt es eine neue Entwicklung.

Das 2. Strafgericht erster Instanz von Istanbul-Anatolien hatte entschieden, dass die Untersuchungshaft von Dilan und Engin Polat sowie fünf weiteren Angeklagten fortgesetzt wird.

Während Dilan Polats Anwalt unter Verweis auf einen MASAK-Bericht, der zu ihren Gunsten ausfalle, sowie auf die gesundheitlichen Probleme seiner Mandantin deren Haftentlassung forderte, lehnte das Gericht diesen Einspruch mit der Begründung einer Fluchtgefahr ab.

ANTRAG AUF HAUSARREST DURCH DILAN POLATS ANWÄLTE

Von den Anwälten der Dilan Polat, deren Haftentlassungsantrag abgelehnt wurde, kam ein weiterer Vorstoß. Wie die Zeitung Sabah berichtet, wurde gegen die Ablehnung des Haftentlassungsantrags Einspruch eingelegt. Unter Hinweis auf eine fehlerhafte Bewertung wurde erneut die Haftentlassung gefordert. Es wurde erklärt, dass, falls keine Haftentlassung gewährt werde, die Freilassung unter Anwendung mehrerer gerichtlicher Auflagen, einschließlich Hausarrest, möglich sei.

EINSPRUCH AUF EINSPRUCH

Das für das Verfahren zuständige 2. Strafgericht erster Instanz von Istanbul-Anatolien lehnte den Antrag ab. Dilan Polats Anwalt legte auch gegen diese Entscheidung Einspruch ein.

Das als höhere Instanz prüfende 6. Schwurgericht von Istanbul-Anatolien wies den Einspruch ebenfalls zurück. Es begründete dies damit, dass bereits zuvor das 4. Schwurgericht von Istanbul-Anatolien die Fortsetzung der Untersuchungshaft angeordnet habe, konkrete Beweise für den dringenden Tatverdacht gegen die Angeklagte vorlägen und eine Freilassung unter gerichtlichen Auflagen nicht ausreichen würde. Das Gericht entschied auf Fortsetzung der Untersuchungshaft.

'KÖNNTE BEWEISE VERDUNKELN'

Ein weiterer Haftentlassungsantrag kam von Alper Kürşat Polat, dem Bruder von Engin Polat. Polat, der in dem Verfahren als Anführer einer kriminellen Vereinigung geführt wird, forderte ebenfalls seine Haftentlassung mit der Begründung, dass im MASAK-Bericht keine negativen Feststellungen gegen ihn getroffen worden seien. Das Gericht lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf Fluchtgefahr, die Möglichkeit der Beweisverdunkelung, da die Beweise noch nicht vollständig gesammelt seien, sowie das Vorliegen von Beweisen, die einen dringenden Tatverdacht begründen, ab.