Urteil im Prozess gegen mutmaßlichen hochrangigen IS-Funktionär, der in der Türkei gefasst wurde

Im Prozess gegen drei Angeklagte, darunter Bashar Hattab Ghazal Al-Sumaidai, der als einer der wichtigsten mutmaßlichen hochrangigen Funktionäre der Terrororganisation IS gilt und unter dem Decknamen 'Abu Zaid / Ustaz Zaid' in der Türkei gefasst wurde, ist ein Urteil ergangen.

AA

Der Terrorist Bashar Hattab Ghazal Al Sumaidai, bekannt unter dem Decknamen "Abu Zaid/Ustaz Zaid", einer der wichtigsten mutmaßlichen hochrangigen Funktionäre der Terrororganisation IS/DAESH, der bei einer gemeinsamen Operation der Generaldirektion für Sicherheit, der Istanbuler Polizeidirektion und des Nationalen Nachrichtendienstes (MİT) in der Türkei gefasst wurde, ist zu 17 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden.

An der Verhandlung vor dem 23. Schwurgericht in Istanbul nahm die nicht inhaftierte Angeklagte Makaram Taha Ali Ali sowie die Anwälte der Angeklagten teil.

Die inhaftierten Angeklagten Azzam Ali Hussein Al Neama und Bashar Hattab Ghazal Al Sumaidai wurden per Video- und Audiosystem (SEGBİS) zur Verhandlung zugeschaltet.

In seiner Verteidigung vor Gericht erklärte der Angeklagte Al Sumaidai, er habe im Irak als Hilfsingenieur gearbeitet und der IS habe nach dem Einmarsch in Mossul im Jahr 2014 die Kontrolle über alle Institutionen übernommen.

''AUS ANGST BLIEB ICH BEI IHNEN''

Al Sumaidai behauptete, er habe sich der Organisation weder ideologisch noch konfessionell angeschlossen und führte weiter aus:

"Ich hatte nicht die takfiristische Ideologie wie sie. Sie übernahmen die vollständige Kontrolle über diese Stadt und die Menschen wurden gespalten. Einige mussten in der Stadt bleiben, andere mussten außerhalb der Stadt bleiben. Da ich 9 Kinder habe, musste ich in der Stadt bleiben. Nach dieser absoluten Herrschaft schickten sie ihre eigenen Leute in alle Institutionen und übten Druck auf die dort arbeitenden Menschen aus, damit diese nicht gingen. Sogar mein Lehrer wurde getötet, weil er nicht ihre Ideologie teilte, und ich musste aus Angst bei ihnen bleiben."

Als er nach seinem letzten Wort gefragt wurde, beantragte der Angeklagte Al Sumaidai seine Freilassung und einen Freispruch. Die nicht inhaftierte Angeklagte Makaram Taha Ali Ali forderte ebenfalls ihren Freispruch.

Das Gericht, das das Urteil fällte, verurteilte Bashar Hattab Ghazal Al Sumaidai wegen "Gründung und Leitung einer bewaffneten Terrororganisation" zu 17 Jahren und 6 Monaten Haft.

Das Gericht entschied auf Freispruch für die Angeklagte Makaram Taha Ali Ali vom Vorwurf der "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" aufgrund mangelnder Beweise und ordnete die Abtrennung des Verfahrens von Azzam Ali Hussein Al Neama an.