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Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar

Während die steigenden und intransparenten Gebühren für Parkservices (Valet) in Istanbul für Diskussionen sorgten, tritt ab dem 1. Januar 2025 ein neuer, vom Gouverneursamt Istanbul und der Handelskammer Istanbul (İTO) erarbeiteter 'Valet-Tarif' in Kraft. Die für drei verschiedene Zonen festgelegten Preise sollen insbesondere die hohen Gebühren in Luxusvierteln regulieren.

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Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar

In Istanbul sorgen die hohen und unklaren Parkservice-Gebühren, insbesondere in Luxusvierteln, immer wieder für Diskussionen.

In Gegenden wie Etiler, Nişantaşı und an der Bağdat Caddesi lösten Parkservice-Gebühren, die die Marke von tausend Lira überschritten, Empörung aus. Um diesen Debatten ein Ende zu setzen, wurde auf Beschluss des Gouverneursamts Istanbul von der Handelskammer Istanbul ein 'Vale-Tarif' erstellt.

Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar

Demnach wurden Preisgestaltungen für drei verschiedene Zonen festgelegt. Gemäß der neuen Regelung wird die maximale Parkservice-Gebühr – exklusive der Parkgebühr – in Einkaufszentren auf 200-300 Lira, in Krankenhäusern auf 150-200 Lira sowie in Hotels, Restaurants und Unterhaltungszentren auf 250-400 Lira festgesetzt. An Flughäfen bleibt die Parkservice-Gebühr unverändert bei 500 Lira.

Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar

DIFFERENZIERTE PREISGESTALTUNG IN DREI ZONEN

Der erstmals erstellte und in der Versammlung der Handelskammer Istanbul einstimmig angenommene Tarif tritt ab dem 1. Januar 2025 in ganz Istanbul in Kraft.

Nach dem neuen Tarif wurden die Bezirke Istanbuls in drei Zonen unterteilt, für die unterschiedliche Preise gelten.

In der 1. Zone, die Şişli, Beşiktaş, Kadıköy, Bakırköy, Fatih, Beyoğlu und Üsküdar umfasst, gilt eine Preisobergrenze von 300 TL für Einkaufszentren,

200 TL für Krankenhäuser,

sowie 400 TL für Hotels, Restaurants und Unterhaltungszentren.

Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar

In der 2. Zone, die Ataşehir, Başakşehir, Ümraniye, Sarıyer, Tuzla, Maltepe, Beylikdüzü, Pendik, Esenyurt, Bahçelievler, Zeytinburnu, Bağcılar, Kartal, Bayrampaşa, Kağıthane, Küçükçekmece, Güngören, Büyükçekmece, Eyüpsultan, Adalar, Beykoz und Avcılar umfasst, wurde die maximale Parkservice-Gebühr für Einkaufszentren auf 250 TL,

für Krankenhäuser auf 150 TL,

und für Hotels, Restaurants und Unterhaltungsstätten auf 300 TL festgelegt.

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In der 3. Zone, die Gaziosmanpaşa, Çekmeköy, Esenler, Silivri, Sancaktepe, Sultangazi, Arnavutköy, Çatalca, Şile und Sultanbeyli umfasst, beträgt der maximale Parkservice in Einkaufszentren 200 TL,

in Krankenhäusern 150 TL,

und in Hotels, Restaurants sowie Unterhaltungszentren 250 TL.

Die genannten Preise gelten für Einrichtungen, die der İTO angeschlossen sind.

Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar

WIE HOCH IST DIE PARKSERVICE-GEBÜHR AN FLUGHÄFEN?

Die Parkservice-Gebühr am Flughafen Istanbul und am Flughafen Sabiha Gökçen, die zuvor bereits bei 500 Lira lag, bleibt im neuen Tarif unverändert.

Ein Novum in Istanbul: Obergrenze für Parkservice-Gebühren! Gültig ab dem 1. Januar



Nachrichtenquelle : 12punto

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