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KYK-Zusatzbewerbungen für Wohnheimplätze haben begonnen

Die KYK-Zusatzbewerbungen für Wohnheimplätze haben am 3. Oktober begonnen. Das Ministerium für Jugend und Sport gab bekannt, dass die Bewerbungsfrist für Studierende mit horizontalem oder vertikalem Wechsel, Master- und Doktoranden sowie Studierende mit besonderen Begabungen bis zum 7. Oktober 2024 läuft.

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KYK-Zusatzbewerbungen für Wohnheimplätze haben begonnen

Es wurde bekannt gegeben, dass die KYK-Zusatzbewerbungen für Wohnheimplätze begonnen haben. In einer Erklärung des Ministeriums für Jugend und Sport hieß es: "Die Wohnheim-Bewerbungen für Studierende mit horizontalem Wechsel, vertikalem Wechsel, Masterstudium, Doktorat, Zusatzkontingent und besonderen Begabungen haben begonnen."

Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der zweiten Universitätsplatzierung warteten Studierende, die über das Zusatzverfahren einen Studienplatz erhalten haben, auf die KYK-Wohnheim-Bewerbungen. Die KYK-Zusatzbewerbungen für Wohnheimplätze für das akademische Jahr 2024-2025 haben am 3. Oktober begonnen.

Laut der Erklärung des Ministeriums für Jugend und Sport wird der zusätzliche Bewerbungsprozess bis zum 7. Oktober 2024 andauern.



Nachrichtenquelle: 12punto

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