Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9541
Dollar
Arrow
44,7367
Pfund Sterling
Arrow
63,0315
Gold
Arrow
6315,1885
BIST 100
Arrow
10.729

Radikaler Schritt für digitale Privatsphäre an Schulen

Das Bildungsministerium hat umfassende Verbote für Schulleitungen erlassen, um die Verbreitung persönlicher Daten und Fotos von Schülern im digitalen Raum vollständig zu unterbinden. Es wurde angeordnet, nicht nur neue Beiträge zu unterlassen, sondern auch sämtliche Inhalte aus vergangenen Jahren zu löschen.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Radikaler Schritt für digitale Privatsphäre an Schulen

Das Bildungsministerium (MEB) hat im Rahmen neuer Sicherheitsrichtlinien, die von der Generaldirektion für Informatik erstellt wurden, den Schulleitungen wichtige Verpflichtungen auferlegt. Gemäß diesen Regeln, die im Einklang mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) stehen, müssen die offiziellen Stellen und Außenstellen in allen 81 Provinzen bei der Wahrung der digitalen Privatsphäre von Schülern mit äußerster Sorgfalt vorgehen. Damit beginnt eine neue Ära gegen Praktiken an Schulen, die zwar gut gemeint waren, aber die Datensicherheit gefährdeten.

Dieser Schritt, der nach den seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit geführten Debatten über digitale Privatsphäre erfolgte, bringt bedeutende Änderungen für die offiziellen Websites und Social-Media-Konten aller Bildungseinrichtungen mit sich. Künftig dürfen Informationen wie Klassenlisten, Schul- oder Identifikationsnummern, Prüfungsergebnisse sowie Leistungsdaten von Schülern keinesfalls mehr im Internet veröffentlicht werden.

In den an die Institutionen übermittelten Anweisungen wurde zudem klargestellt, dass die Veröffentlichung von Dokumenten, die personenbezogene Daten enthalten – wie Anwesenheitslisten, Gesundheitsdaten, Disziplinarunterlagen und Leistungsrankings –, unterbunden wird. Auch Kontaktinformationen von Schülern und Eltern sowie sämtliche Fotos von Lehrern und Schülern wurden in diesen Schutzbereich aufgenommen.

Für den Fall, dass in zwingenden Situationen Fotos oder Videos zur Dokumentation von Bildungsaktivitäten veröffentlicht werden müssen, wurde die Bedingung eingeführt, dass eine schriftliche und ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler vorliegen muss. Ankündigungen werden künftig nur noch mit Methoden erstellt, die keine personenbezogenen Daten enthalten.

Die Schulleitungen wurden mit einer umfassenden digitalen Bereinigung beauftragt, die nicht nur neue Beiträge, sondern auch in der Vergangenheit veröffentlichte Inhalte umfasst. Auf sämtlichen Websites und Social-Media-Konten sollen alte Inhalte, die personenbezogene Daten oder Fotos von Schülern enthalten, identifiziert und unverzüglich entfernt werden. Schulleiter und institutionelle Verantwortliche sind persönlich dafür verantwortlich, dass sowohl Web- als auch Social-Media-Kanäle detailliert überprüft und Unregelmäßigkeiten beseitigt werden.

Das Ministerium hat zudem strenge Maßnahmen bei der Nutzung von IT-Systemen eingeführt. Schulleitern, Lehrern, Verwaltungspersonal sowie Verantwortlichen von Fahrschulen oder Rehabilitationszentren, die die Systeme nutzen, wurde untersagt, ihre persönlichen Passwörter und Zugangscodes an Dritte weiterzugeben. Bei der Arbeit in den Systemen des Ministeriums gilt ein striktes Verbot für die Nutzung von Bots, Makros, Erweiterungen oder nicht autorisierter Drittanbietersoftware.

Jeder Zugriff, jede Transaktion und jede Datenübertragung in den Informationssystemen des MEB wird nun kontinuierlich über das System überwacht. Sollten Passwortweitergaben oder unbefugte Zugriffe festgestellt werden, werden umgehend administrative und rechtliche Schritte gegen die betreffende Person eingeleitet.

Abschließend wurden für alle Lehrer und Führungskräfte verpflichtende Sensibilisierungsschulungen zur Systemsicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten gestartet. Die Teilnahme an diesen Schulungen erfolgt über das Lehrer-Informationsnetzwerk (ÖBA), und es wird erwartet, dass die Bildungseinrichtungen in dieser Hinsicht volle Konformität zeigen.


Nachrichtenquelle: 12punto