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Umfang und Bedingungen der Studentenamnestie stehen fest: Wer kann davon profitieren?

Mit dem im parlamentarischen Ausschuss angenommenen Gesetzesentwurf wird Studierenden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, der Weg zurück an die Universität im Studienjahr 2026-2027 geebnet; militärische Bildungseinrichtungen sind von der Regelung ausgenommen.

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Umfang und Bedingungen der Studentenamnestie stehen fest: Wer kann davon profitieren?

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes und einiger anderer Gesetze, der zahlreiche Regelungen zur Studentenamnestie und zum Hochschulwesen enthält, wurde im Ausschuss für nationale Bildung, Kultur, Jugend und Sport der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen.

Sollte der Entwurf in Kraft treten, können Personen, deren Verbindung zu Hochschuleinrichtungen während ihres Studiums auf verschiedenen Ebenen – einschließlich des Vorbereitungsjahres – unterbrochen wurde und die zuvor nicht von einer solchen Amnestie profitiert haben, unter den festgelegten Bedingungen im Studienjahr 2026-2027 ihr Studium wieder aufnehmen.

Die Regelung umfasst diejenigen, deren Verbindung zur Hochschule unterbrochen wurde, einschließlich derjenigen, die auf eigenen Wunsch aus Programmen wie Anpassungsstudien, Kurzstudiengängen, Bachelor-Ergänzungsstudiengängen, Bachelor- und Postgraduiertenprogrammen ausgeschieden sind. Auch Personen, die zwar einen Studienplatz erhalten, sich aber nicht eingeschrieben haben, wird der Weg zur Bewerbung eröffnet.

WER KANN SICH BEWERBEN, WER BLEIBT AUSGESCHLOSSEN?

Wer von der Amnestie profitieren möchte, muss sich innerhalb von 4 Monaten ab Inkrafttreten der Regelung bei der Hochschuleinrichtung bewerben, an der die Verbindung unterbrochen wurde oder an der ein Immatrikulationsrecht bestand. Die Tatsache, dass man bereits auf einer anderen Studienebene von diesem Recht Gebrauch gemacht hat, stellt kein Hindernis für eine Bewerbung auf einer anderen Studienebene dar.

Personen, die wegen Straftaten wie Terrorismus, vorsätzlicher Tötung, Folter, Misshandlung, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Herstellung und Handel mit Drogen oder Stimulanzien verurteilt wurden, sind von der Regelung ausgeschlossen. Ebenfalls nicht profitieren können Personen, deren Immatrikulation aufgrund gefälschter Dokumente annulliert wurde, die bei der Einschreibung gefälschte Dokumente vorgelegt haben, sowie diejenigen, deren Verbindung aufgrund bestimmter Verletzungen geistiger Eigentumsrechte oder Verbindungen zu terroristischen Organisationen oder Strukturen und Gruppierungen, die gegen die nationale Sicherheit des Staates agieren, unterbrochen wurde.

Mit einem im Ausschuss angenommenen Änderungsantrag wurden auch militärische und sicherheitsrelevante Bildungseinrichtungen von der Studentenamnestie ausgenommen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Studierende, deren Verbindung zur Polizei-Akademie und deren angeschlossenen Einrichtungen, zur Gendarmerie- und Küstenwachen-Akademie, zu den der Nationalen Verteidigungsuniversität unterstellten Militärakademien, zu den Berufsschulen für Unteroffiziere und Instituten sowie zu anderen Universitäten, an denen sie im Namen der genannten Institutionen studierten, unterbrochen wurde.

ZUSÄTZLICHE RECHTE FÜR STUDIERENDE, DIE DIE HÖCHSTSTUDIENDAUER ÜBERSCHRITTEN HABEN

Der Entwurf enthält auch zusätzliche Rechte für Studierende, die die maximale Studiendauer überschritten haben. Denjenigen, die sich im letzten Studienjahr befinden – mit Ausnahme der Zeit des Praktikums (Internship) –, werden für theoretische und praktische Kurse, die sie nicht bestanden oder nicht belegt haben, zwei zusätzliche Prüfungen oder Wiederholungsmöglichkeiten gewährt. Denjenigen, die ihre praktische Ausbildung oder ihr Praktikum nicht abschließen konnten, wird die Möglichkeit zum Abschluss gegeben; für Studierende in Zwischensemestern sind keine zusätzlichen Prüfungsrechte vorgesehen.

VERSCHÄRFUNG DER SANKTIONEN BEI AKADEMISCHEN UNRECHTMÄSSIGKEITEN

Es gibt auch Änderungen in anderen Bereichen des Hochschulsystems. Zu den hervorstechenden Punkten des Entwurfs gehören die Aufnahme von Lehrkräften in den Kreis der Personen, für die Sicherheitsüberprüfungen und Archivrecherchen durchgeführt werden, die Neuregelung der Aussage- und Verteidigungsrechte in Disziplinarverfahren sowie die Verschärfung der Sanktionen bei der Erstellung akademischer Arbeiten wie Dissertationen, Artikeln, Büchern oder Projekten durch Dritte.

Dem Entwurf zufolge können akademische Grade oder Titel, die durch Arbeiten erlangt wurden, die nicht auf persönlicher Leistung und akademischem Hintergrund basieren, aberkannt werden; gegen diejenigen, die solche Handlungen begehen, in Auftrag geben oder vermitteln, können gerichtliche Geldstrafen verhängt werden.

STIFTUNGSUNIVERSITÄTEN UND PERSONALREGELUNGEN

Auch administrative Sanktionen und Maßnahmen für Stiftungs-Hochschuleinrichtungen werden in einen gesetzlichen Rahmen gestellt. Der Entwurf enthält Bestimmungen wie den Entzug der Betriebserlaubnis für Stiftungsuniversitäten, deren finanzielle Struktur so stark beeinträchtigt ist, dass sie ihren Lehrbetrieb nicht mehr aufrechterhalten können, sowie die Überführung ihrer Studierenden an eine staatliche Universität in derselben Provinz, die vom Garanten oder vom Hochschulrat (YÖK) als geeignet erachtet wird.

Die Regelung umfasst zudem Übergangsbestimmungen zur Schaffung von Stellen für Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Forschungsassistenten an 48 Universitäten, zur Umbenennung der Kahramanmaraş İstiklal Universität in „İstiklal Universität für Wissenschaft und Technologie“ sowie zur Überführung einiger akademischer Einheiten an die Kahramanmaraş Sütçü İmam Universität.


Nachrichtenquelle: 12punto

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