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Einstellung des Verfahrens im Fall Minguzzi sorgte für Empörung! Justizminister äußert sich

Im Fall der Messerstecherei, bei der der 14-jährige Mattia Ahmet Minguzzi in Kadıköy getötet wurde, löste die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, weil die Tatwaffe nicht als „verbotenes Messer“ eingestuft wurde, in der Öffentlichkeit große Empörung aus. Das Justizministerium reagierte auf die Kritik mit der Erklärung: „Jeder Gegenstand gilt als Waffe, wenn er zur Begehung einer Straftat verwendet wird. Dies ist im türkischen Strafgesetzbuch eindeutig definiert.“

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Einstellung des Verfahrens im Fall Minguzzi sorgte für Empörung! Justizminister äußert sich

Die Entscheidung, das Verfahren im Fall des 14-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi, der auf einem Flohmarkt in Kadıköy, Istanbul, erstochen wurde, einzustellen, weil das verwendete Messer nicht als verbotene Waffe eingestuft wurde, hatte für große Empörung gesorgt.

Aufgrund dieser Reaktionen gab das Justizministerium eine Erklärung ab, in der klargestellt wurde, dass das verwendete Messer zwar technisch gesehen nicht zur Kategorie der verbotenen Waffen gehöre, es sich jedoch aufgrund seiner Verwendung bei einem Tötungsdelikt um eine Tatwaffe handele.

In der Erklärung hieß es: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Brotmesser, wie wir es zu Hause verwenden, nicht unter das Gesetz Nr. 6136 fällt. Wenn Sie jedoch jemanden mit einem Brotmesser töten oder verletzen, wird die Waffe hier als Tatwaffe anerkannt.“

Einstellung des Verfahrens im Fall Minguzzi sorgte für Empörung! Justizminister äußert sich

EINSTELLUNG DES VERFAHRENS LÖSTE EMPÖRUNG AUS

Im Fall Minguzzi hatte eine kriminaltechnische Untersuchung des vom inhaftierten Angeklagten B.B. verwendeten Messers ergeben, dass es sich bei der Tatwaffe „nicht um ein Messer mit verbotenem Charakter“ handelte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen B.B. wegen des Vorwurfs des „unerlaubten Erwerbs, Tragens oder Besitzes von Messern oder anderen Gegenständen“ eingestellt.

SOZIALE MEDIEN LIEFEN STURM

Nach Bekanntwerden dieser Entscheidung kam es insbesondere in den sozialen Medien zu heftigen Reaktionen. Nach dieser Kritik veröffentlichte das Justizministerium eine schriftliche Erklärung, in der klargestellt wurde, dass man ein Missverständnis bezüglich der Berichterstattung ausräumen wolle, wonach das bei dem Mord verwendete Messer nicht als illegal eingestuft und das Verfahren deshalb eingestellt worden sei.

Einstellung des Verfahrens im Fall Minguzzi sorgte für Empörung! Justizminister äußert sich

In der Erklärung hieß es: „Zunächst einmal sind alle Gegenstände, die bei der Begehung einer Straftat verwendet werden, Waffen. Wenn beispielsweise eine Person einen Stein auf eine andere wirft und es dadurch zu einer Verletzung kommt, gilt dieser Stein als Waffe. Dies ist in Artikel 6 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) festgelegt.“

„Darüber hinaus enthält Artikel 4 des Gesetzes Nr. 6136 über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände die als Straftatbestand geltenden Waffen. Damit Messer nach diesem Gesetz als Waffen gelten, müssen sie eine bestimmte Größe überschreiten. Ebenso müssen Schusswaffen nicht lizenziert sein und Munition muss in einer bestimmten Menge sichergestellt werden. Die Frage, ob Messer einer bestimmten Länge und Form einen Straftatbestand darstellen, ist eine rein technische Angelegenheit und im Gesetz Nr. 6136 klar definiert.“

Einstellung des Verfahrens im Fall Minguzzi sorgte für Empörung! Justizminister äußert sich

„WENN SIE JEMANDEN MIT EINEM BROTMESSER TÖTEN, WIRD ES ALS TATWAFFE ANERKANNT“

In der Erklärung wurde auf die Bestimmung in Artikel 4 des Gesetzes verwiesen, wonach „die Herstellung von Dolchen, Messern, Stoßwaffen, Stockdegen, Springmessern, Macheten, Schwertern, Bajonetten, Bajonetten, spitzen und gerillten Messern, Keulen, Schlagstöcken, Würgedrähten oder -ketten, Schlagringen sowie ähnlichen Gegenständen, die speziell für den Angriff oder die Verteidigung bestimmt sind, verboten ist“, und es wurde hinzugefügt: „Wenn eine Person die in diesem Artikel aufgeführten Waffen besitzt, verstößt sie automatisch gegen das Gesetz Nr. 6136. Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Brotmesser, das wir zu Hause verwenden, ist im Rahmen des Gesetzes Nr. 6136 kein Straftatbestand. Wenn Sie jedoch jemanden mit einem Brotmesser töten oder verletzen, wird die Waffe hier als Tatwaffe anerkannt.“

Einstellung des Verfahrens im Fall Minguzzi sorgte für Empörung! Justizminister äußert sich



Nachrichtenquelle : 12punto

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