Detail zu rotem und weißem Auto im Fall Narin
Im Gutachten zum Mord an Narin Güran wurde festgestellt, dass zwei Fahrzeuge, eines in Rot und eines in Weiß, einander auf der Dorfstraße folgten und sich hintereinander bis zur Weggabelung bewegten. Das rote Fahrzeug bog in Richtung Nordosten ab, während das weiße Fahrzeug den oberen Weg weiterfuhr.
In einem vom 8. Schwurgericht Diyarbakır gefassten Zwischenbeschluss wurde entschieden, eine gutachterliche Untersuchung der Aufnahmen aus dem Gebiet Daran-2 durchzuführen, die den Prozessakten hinzugefügt wurden. Nachdem der aus Diyarbakır angereiste Sachverständige des Nationalen Kriminalbüros ordnungsgemäß vereidigt worden war, wurden ihm die Aufnahmen des Gebiets per Flash-Speicher übergeben.
Die Aufnahmen der Beweissicherung im Fahrzeug von Nevzat Bahtiyar, der den leblosen Körper von Narin transportierte, waren bereits den Prozessakten hinzugefügt worden.
GUTACHTEN ABGESCHLOSSEN
Das vom Nationalen Kriminalbüro erstellte Gutachten zu den untersuchten Aufnahmen wurde fertiggestellt und an das 8. Schwurgericht Diyarbakır übermittelt.
In dem Bericht, der auch Fotos aus den Aufnahmen enthält, wird nach der Untersuchung der Überwachungskameras der Schule im Stadtteil Tavşantepe festgehalten: „Laut Kamerazeit war Narin Güran um 15.14 Uhr im Bildausschnitt zu sehen, um 15.15 Uhr winkte sie anderen Mädchen zu und ging auf dem Pfad; nach diesem Moment war Narin nicht mehr im Kamerawinkel zu sehen. Der letzte Zeitpunkt der Sichtung auf der Schulkamera war 15.15.14 (Stunde/Minute/Sekunde).“ Weiter heißt es:
„Es wird bewertet, dass 1,5 Minuten nach der letzten Sichtung auf der Schulkamera (aktuell) eine bewegliche dunkle Gestalt in Richtung des Hauses und des Stalls zu sehen ist; aufgrund der dunklen Kleidung und der Wahrnehmung einer kleinen, dünnen Person könnte es sich um Narin Güran handeln. Die abschließende Beurteilung bleibt dem Gericht überlassen.“
Der den Prozessakten hinzugefügte Bericht enthält Feststellungen zu den Punkten, die das Gericht von der Institution untersuchen lassen wollte.
Auf die Anfrage des Gerichts: „Da bekannt ist, dass Narin nach der Sichtung auf der Schulkamera in Richtung des Pfades zu ihrem Haus ging, soll untersucht werden, ob sie zum Haus oder Stall von Arif Güran ging, ob sie sich in Richtung des Hauses des Angeklagten Nevzat Bahtiyar auf dem Pfad bewegte oder ob der Angeklagte Bahtiyar Narin auf dem Pfad abfing. Bei der Untersuchung ist angesichts der Tatsache, dass Narin auf der letzten Aufnahme der Schulkamera schwarze Kleidung trug, sorgfältig zu prüfen, ob insbesondere ein schwarz gekleidetes Mädchen identifiziert werden kann; zudem ist der Zeitraum zwischen 15.10 und 15.30 Uhr zu bewerten“, wurden im Bericht folgende Informationen festgehalten:
NARIN NÄHERTE SICH DEM STALL-HAUS-BEREICH
„Da es möglich war, die Kleidungsmerkmale während des Moments zu definieren, in dem sie sich im Bildausschnitt befand, um den Pfad zu benutzen, und unter Berücksichtigung der angemessenen Zeit, die sie auf dem Pfad verbrachte, wird bewertet, dass Narin Güran in dem Bereich, der zwischen 15.18.49 und 15.18.50 (Stunde/Minute/Sekunde) zu sehen ist und während des gesamten entschlüsselten Clips als dunkle, bewegliche Gestalt verfolgt wurde, sich dem Stall-Haus-Bereich näherte und nach oben gehend aus dem Sichtfeld verschwand.“
ES WURDE AUCH UNTERSUCHT, OB NEVZAT BAHTIYAR AM TAG DES VORFALLES ZUM HAUS VON ARIF GÜRAN GING
Bezüglich der Anfrage des Gerichts: „Unter Berücksichtigung der Aussagen des Angeklagten Nevzat Bahtiyar in den verschiedenen Phasen ist zu untersuchen, ob er zum Haus von Arif Güran ging, ob er das Haus verließ, ob er etwas zu seinem eigenen Haus oder Stall trug, ob er seinen Stall oder sein Haus betrat und ob er anschließend mit einem roten Auto von seinem Haus oder Stall wegfuhr; falls diese oder andere Sachverhalte festgestellt werden, ist insbesondere der Zeitrahmen anzugeben“, wurden folgende Feststellungen getroffen:
„Obwohl das Ziel war, alle gestellten Fragen durch den Einsatz sämtlicher Bildverbesserungstechniken und durch wiederholtes Betrachten jedes einzelnen Bildrahmens spezifisch zu beantworten, wurde bewertet, dass es aufgrund der großen Entfernung des Tatorts sowie der sehr engen räumlichen Nähe von Stall, Haus und anderen Gebäuden nicht möglich ist, festzustellen, ob etwas zum Haus oder Stall getragen wurde, ob Ein- und Ausgänge zum Haus oder Stall stattfanden oder von wo genau mit dem Auto weggefahren wurde.“
2 FAHRZEUGE IN WEISS UND ROT
Bezüglich der vom Gericht angeforderten Information: „Die angeblichen Tatorte sind besonders zu untersuchen, um festzustellen, ob ein rotes und ein weißes Auto identifiziert werden können, ob die Autos zusammenkamen oder ob sie hintereinander fuhren“, wurde zu folgendem Schluss gekommen:
„Es wurde bewertet, dass das mit einem roten Pfeil markierte Fahrzeug, das auf den Bildrahmen als dunkel erscheint, ein rotes Auto sein könnte; das mit einem blauen Pfeil verfolgte Fahrzeug, das als deutlich heller und weiß bewertet wird, kam mit diesem zusammen. Es wurde angegeben, dass das als rot bewertete Fahrzeug plötzlich beschleunigte, als sich das weiße Fahrzeug näherte, basierend auf dem Zeitstempel der Kamera um 15.40 Uhr.“
„Gleichzeitig wurde beobachtet, dass sie hintereinander fuhren, dieses gegenseitige Verfolgen und Fahren bis zur Weggabelung am Dorfeingang bis 15.42 Uhr laut Zeitstempel fortsetzten, das als weiß bewertete Fahrzeug an der Gabelung nach oben abbog und das als rot bewertete Fahrzeug auf dem unteren Weg in Richtung Nordosten weiterfuhr.“
„IM STALL-HAUS-BEREICH WURDEN SCHATTEN UND HELLE BEREICHE BEOBACHTET“
Im Bericht wurde bezüglich der Anfrage des Gerichts: „Feststellung, ob im Haus oder Stall von Arif Güran, der als Tatort behauptet wird, eine menschliche Bewegung stattfand, ob Personen das Haus, den Stall oder die umliegenden Gärten betraten oder verließen und ob irgendein Auto in diese Bereiche kam“, folgende Information gegeben:
„Wie im 'entschlüsselten' Clip angegeben, wurden im Haus- und Stallbereich Schatten und helle Bereiche beobachtet; die Bewertung dieser beobachteten Bewegungen obliegt dem Gericht.“
„INTENSIVES LICHTAUFLEUCHTEN NEBEN DEM STALL FIEL AUF“
Im Gutachten wurden zu den untersuchten Aufnahmen folgende zusätzliche Punkte festgehalten:
„Dieser Teil enthält bemerkenswerte Erkenntnisse, die nach der Bildverbesserung und Klärung durch die forensischen Bildanalyseexperten des Nationalen Kriminalbüros sowie nach der Sichtung und Analyse aller Bildrahmen der Kameraaufzeichnung hervorgegangen sind. 15 Sekunden nach der auf dem Pfad um 15.18.50 Uhr sichtbaren dunklen Gestalt (15.19.05) fiel ein intensives Lichtaufleuchten neben dem Stall auf, das auf die Kamera reflektierte. Unmittelbar vor der Untersuchung der um 15.38 Uhr sichtbaren, sich gegenseitig verfolgenden Fahrzeuge fiel ein Auto auf, das auf der oberen Dorfstraße wendete ('U-Turn'). Die Bewertung und Entscheidung obliegt dem Gericht.“
SCHATTENDETAIL BLIEB NICHT UNBEMERKT
Als zu beachtender Punkt wurde im Bericht angegeben, dass um 15.22 Uhr zwei schwarze Schatten vor dem Stall und um 15.25 Uhr ein Schatten hinter dem Stall zu sehen waren.
Nachrichtenquelle : 12punto
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