Neue Entscheidung Deutschlands zum Schengen-Visum: Faktisch ausgesetzt
Während die Ablehnungsquoten bei Schengen-Visumanträgen aus der Türkei für europäische Länder steigen, hat sich eine weitere wichtige Entwicklung ereignet. Deutschland hat die Schengen-Regelung, die den freien Reiseverkehr in Europa ermöglicht, faktisch ausgesetzt.
Deutschland hat seine Grenzen geschlossen, um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten, irreguläre Migration zu verhindern, die wachsende finanzielle und humanitäre Belastung des Landes zu verringern sowie Bedrohungen durch radikal-islamistischen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität abzuwehren.
Ab dem 16. September wurde das Schengener Abkommen, das den freien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union vorsieht, ausgesetzt. An den Landgrenzen werden Kontrollen durchgeführt, und gemäß deutschem Recht wird die Bundespolizei Personen, die sie als 'bedenklich' einstuft, auch bei Vorliegen eines Visums die Einreise verweigern.
Dem Bericht von Sözcü zufolge werden illegale Einwanderer aus der Türkei, Syrien, Afghanistan oder afrikanischen Ländern abgewiesen, wenn sie keine Einreisegenehmigung besitzen oder ein Einreiseverbot gegen sie vorliegt. Personen, die Asyl beantragen, werden hingegen in Lager gebracht.
Auch Staatsbürger der Republik Türkei, die mit einem Visum einreisen, können dieser Behandlung unterzogen und an der Grenze abgewiesen werden. Die Zurückweisung von illegal eingereisten Personen aus der Türkei an den Grenzen wird zudem direkt durch die Bundespolizei vollzogen. Die entsprechende Regelung wurde mit dem deutschen Recht in Einklang gebracht und den EU-Institutionen gemeldet.
Ab dem 16. September werden für Reisende aus Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für einen Zeitraum von sechs Monaten Grenzkontrollen eingeführt. Die Ausreise von Deutschland in diese Länder bleibt frei.
An den Grenzen zu Österreich werden die Kontrollen bis zum 11. November 2024, an den Grenzen zur Schweiz, Tschechien und Polen bis zum 15. Dezember 2024 verstärkt fortgesetzt. Diese Kontrollen können anschließend verlängert werden. Die maximale Verlängerungsdauer kann drei Jahre betragen.
Nach der teilweisen Einführung von Grenzkontrollen im vergangenen Jahr war ein Rückgang bei den unerlaubten Einreisen zu verzeichnen. Der stärkste Rückgang wurde an der Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland beobachtet. Im Jahr 2023 gab es mehr als 18.000 unerlaubte Einreisen von der Schweiz nach Deutschland. Mit Beginn der Kontrollen sank diese Zahl bis Ende der ersten sechs Monate dieses Jahres auf 6.000.
Nachrichtenquelle : 12punto
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