Unterstützung für junge Hochschulabsolventen: Zinsloses Darlehen von 1 Million Lira! Was sind die Zahlungsbedingungen? Wer kann sich bewerben?
In der Türkei wurden umfangreiche Kredit- und Förderkampagnen gestartet, um junge Hochschulabsolventen bei der Gründung und Entwicklung ihrer Unternehmen zu unterstützen. Während Hochschulabsolventen ein Kreditangebot in Höhe von 1 Million TL erhalten, wurde zudem angekündigt, dass Unternehmern durch die KOSGEB-Geschäftsentwicklungsförderung bis zu 1,5 Millionen TL zur Verfügung gestellt werden.
In einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit ein hohes Niveau erreicht hat, wurden große Kreditkampagnen ins Leben gerufen, um denjenigen den Weg zu ebnen, die ein neues Unternehmen gründen oder ihr bestehendes Geschäft ausbauen möchten.
Eine Bank bietet Hochschulabsolventen die Möglichkeit eines Kredits von bis zu 1 Million Lira mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einer tilgungsfreien Zeit von 6 Monaten.
WAS SIND DIE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN?
Für den „Erste-Schritte-Kredit“ (İlk Adım Kredisi) sind die Hauptkriterien: ein Anteil von mindestens 50 Prozent am Unternehmen, ein Hochschulabschluss, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, und ein Alter von höchstens 29 Jahren.
Wie Hürriyet berichtet, muss das Unternehmen, für das der Kredit beantragt wird, seit maximal einem Jahr bestehen und in dem Bereich tätig sein oder tätig werden, in dem der Gründer seinen Abschluss gemacht hat.
WANN BEGINNEN DIE BEWERBUNGEN?
KOSGEB hat die Bewerbungen für die „Geschäftsentwicklungsförderung“ für Unternehmer gestartet, die ihr Geschäft ausbauen möchten.
Bei Bewerbungen, die zwischen dem 1. und 31. Dezember 2024 eingereicht werden, erhalten Unternehmer eine rückzahlbare Förderung von bis zu 1,5 Millionen TL in Höhe von 80 Prozent.
Für Unternehmerinnen, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Veteranen oder Angehörige von Märtyrern wird die Obergrenze der Förderung um 150.000 TL erhöht.
DIE FÖRDERUNG DECKT FOLGENDE AUSGABEN AB:
-Personalkosten,
-Anschaffung von Maschinen und Ausrüstung,
-Software- und Dienstleistungskäufe (Beratung, Zertifizierung, Tests und Analysen),
-Marketing- und Designkosten.
WAS SIND DIE RÜCKZAHLUNGSBEDINGUNGEN?
Unternehmen, die in den Sektoren „Fertigung, Telekommunikation, Computerprogrammierung, Beratung und damit verbundene Aktivitäten, Informationsdienstleistungen sowie wissenschaftliche Forschung und Entwicklung“ tätig sind, können die Geschäftsentwicklungsförderung in Anspruch nehmen.
Für die rückzahlbaren Förderungen fallen keine Zinsen oder Provisionen an; die Rückzahlungen der Unternehmen beginnen nach Ablauf der 36-monatigen Programmlaufzeit.
Nachrichtenquelle : 12punto
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