Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9561
Dollar
Arrow
44,7367
Pfund Sterling
Arrow
63,0106
Gold
Arrow
6322,9354
BIST 100
Arrow
10.729

Paar ohne Hochzeitsvideo erhält 200.000 TL Entschädigung

Ein junges Paar, das vor drei Jahren in Izmir heiratete, war am Boden zerstört, als es erfuhr, dass es kein Hochzeitsvideo gab, weil der Kameramann vergessen hatte, die Aufnahmetaste zu drücken. Das Paar, das lediglich über Handyaufnahmen von Verwandten verfügte, gewann den Prozess gegen den Kameramann und erhielt eine Entschädigung in Höhe von 200.000 TL.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Paar ohne Hochzeitsvideo erhält 200.000 TL Entschädigung

Das im Bezirk Bayraklı lebende Ehepaar Feride und Şeref Derin (27) beschloss, ihr Leben mit einer prunkvollen Hochzeit zu besiegeln. Das junge Paar gab sich am 27. Dezember 2023 in einem Hochzeitssaal im Bezirk Karabağlar das Ja-Wort. Was nach den Vorbereitungen von Braut und Bräutigam als freudiges Ereignis begann, endete in einer herben Enttäuschung. Als das Paar den Kameramann um die Hochzeitsaufnahmen bat, brach für sie eine Welt zusammen: Sie erfuhren, dass keine Aufnahmen existierten. Da sie über keinerlei professionelle Videoaufnahmen von ihrer Hochzeit verfügen, versuchen sie nun, sich mit den Handyvideos ihrer Verwandten über den Verlust hinwegzutrösten.

Paar ohne Hochzeitsvideo erhält 200.000 TL Entschädigung

Das Paar reichte beim Verbrauchergericht Izmir Klage auf Schmerzensgeld ein und gab an, Opfer eines Fehlverhaltens geworden zu sein. Das Gericht gab dem Paar recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von insgesamt 200.000 TL Schmerzensgeld, 100.000 TL pro Person. Feride Derin erklärte, sie habe sich gewünscht, die Aufregung des Tages und die Momente mit ihrer Familie für die Ewigkeit festzuhalten: „Als wir am Ende der Hochzeit nach den Aufnahmen fragten, sagten sie uns, die Kamera habe nicht aufgezeichnet. Wir haben daraufhin mit unserem Anwalt rechtliche Schritte eingeleitet. Unser Ziel ist es, auf unser Leid aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass andere Paare nicht dasselbe erleben müssen.“

Paar ohne Hochzeitsvideo erhält 200.000 TL Entschädigung

Şeref Derin sagte: „Dass wir fast keine Aufnahmen von diesem Tag haben, ist für uns emotional sehr schmerzhaft. Man heiratet nur einmal im Leben. Es sind nicht nur die Bilder, die verloren gegangen sind, sondern unsere Erinnerungen.“ Die Anwältin des Paares, Ebru Bilgen, erklärte dazu: „Es gab einen Kameramann, der im Saal herumlief. Doch nach der Hochzeit gab der Kameramann an, dass diese Kamera gar nicht aufgezeichnet habe und lediglich eine fest installierte Überwachungskamera ohne Ton lief. Bei Abschluss des Hochzeitsvertrags wurde den Mandanten gesagt: ‚Sie dürfen keine externe Kamera mitbringen und das Filmen ist verboten, da wir unseren eigenen Kameramann haben.‘ Auf den Aufnahmen der fest installierten Kamera ist der Kameramann häufig zu sehen. Er tat so, als würde er die gesamte Hochzeit filmen, hat aber nie die Aufnahmetaste gedrückt, sodass die Hochzeit von Anfang bis Ende nicht aufgezeichnet wurde. Dies ist für die Mandanten moralisch inakzeptabel. Es gibt kein Zurück, da es sich um ein einmaliges Ereignis handelt.“

Paar ohne Hochzeitsvideo erhält 200.000 TL Entschädigung

„Ein wegweisendes Urteil“

Bilgen berichtete, dass sie die Verbrauchergerichte in Izmir angerufen hätten und ihre Forderung nach Entschädigung akzeptiert worden sei: „Die Betroffenen werden nie die Gelegenheit haben, einen Moment anzusehen, den sie nur einmal im Leben erleben, was zu einem immensen immateriellen Schaden geführt hat. Die Verbrauchergerichte in Izmir haben hierzu ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Gericht hat Schmerzensgeld zugesprochen. Es wurde eine Entschädigung von insgesamt 200.000 TL, also 100.000 TL pro Person, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt des Vorfalls festgesetzt.“

Paar ohne Hochzeitsvideo erhält 200.000 TL Entschädigung

„Man sollte unbedingt den Rechtsweg beschreiten“

Bilgen betonte, dass ähnliche Fälle unbedingt vor Gericht gebracht werden sollten, und fügte hinzu:

„Die Mandanten haben einige Beiträge in den sozialen Medien geteilt. Wenn wir uns die Kommentare unter diesen Beiträgen ansehen, stellen wir fest, dass vielen Menschen Ähnliches widerfahren ist, sie aber den Rechtsweg nicht beschritten haben. Die Menschen sollten unter Beachtung der Verjährungsfristen unbedingt den Rechtsweg beschreiten, wenn ihnen so etwas passiert.“


Nachrichtenquelle : İHA