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Neuer Anspruch bei Brillenrezepten durch die SGK

Mit einer Änderung des Gesundheitsanwendungskommuniqués (SUT) hat die SGK Patienten, denen auf demselben Rezept sowohl eine Fern- als auch eine Nahbrille verschrieben wurde, auf Wunsch die Möglichkeit eröffnet, eine Gleitsichtbrille zu nutzen. Die Kosten für diese Brillen werden von der SGK übernommen.

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Neuer Anspruch bei Brillenrezepten durch die SGK

Die Änderungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) am Gesundheitsanwendungskommuniqué wurden im Amtsblatt vom 10. Dezember 2025 veröffentlicht. Zu den bemerkenswertesten Neuerungen gehört die Regelung zur Kostenübernahme für Brillen.

NEUE UNTERSTÜTZUNG FÜR GLEITSICHTBRILLEN

Gemäß der Neuregelung können Personen, denen von Augenärzten oder Assistenzärzten in diesem Fachbereich auf demselben Rezept sowohl eine Fern- als auch eine Nahbrille verordnet wurde, auf Wunsch auf eine Gleitsichtbrille umsteigen.

EIGENE REGELUNG FÜR UNTER 18-JÄHRIGE

Bei dieser Wahl ist keine Neuausstellung des Rezepts erforderlich, und die Kosten für die Gleitsichtbrille werden von der SGK übernommen. Für Personen unter 18 Jahren gilt jedoch eine abweichende Regelung. In dieser Altersgruppe müssen die Brillen zwingend in der auf dem Rezept angegebenen Form beschafft werden.

Daher ist es für Kinder und Jugendliche nicht möglich, auf Wunsch eine Gleitsichtbrille zu erhalten.

NEUREGELUNG FÜR BEHANDLUNGSBERICHTE AUS DEM AUSLAND

Das Kommuniqué legt zudem neue Verfahren für Gesundheitsausschussberichte fest, die für Patienten erstellt werden, die eine Behandlung im Ausland planen. Insbesondere bei kritischen Behandlungen wie Gewebe- und Organtransplantationen wurden die Krankenhäuser, die die Berichte erstellen dürfen, sowie die Genehmigungsverfahren detailliert geregelt.

AKTUALISIERUNG DER OBERGRENZEN

Darüber hinaus wurden die Obergrenzen für bestimmte medizinische Eingriffe angehoben; ambulante Behandlungen, Einzelleistungen sowie die Listen für medizinische Materialien in verschiedenen Fachbereichen wurden aktualisiert und neu geordnet.

INKRAFTTRETEN

Einige Teile des Kommuniqués traten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die neue Regelung zur Kostenübernahme für Brillen tritt hingegen 5 Arbeitstage nach dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.


Nachrichtenquelle: 12punto

Augenkrankheiten Brille SGK