Neuer Entwurf des Ministeriums aufgetaucht... Grundlegende Änderung im Gesundheitswesen: Eine neue Ära für Patienten beginnt
Mit einem neuen Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums werden die Rechte von Patienten und medizinischem Personal unter einem Dach zusammengeführt. Der Entwurf enthält neue Regelungen wie ein digitales Zustimmungssystem, eine Infrastruktur für elektronische Anträge, eine Patientenverfügung sowie die Anwendung „Weiße Hilfe“ gegen Gewalt im Gesundheitswesen.
Der vom Gesundheitsministerium erstellte Entwurf der „Verordnung über Rechte und Kommunikation im Gesundheitswesen“ sieht umfassende Änderungen bezüglich der Rechte von Patienten und medizinischem Personal bei Gesundheitsdienstleistungen vor. Sollte der Entwurf in Kraft treten, werden Patienten- und Mitarbeiterrechte erstmals im Rahmen derselben Verordnung geregelt.
MEDIZINISCHE ZUSTIMMUNGEN KÖNNEN DIGITAL EINGEHOLT WERDEN
Dem Bericht der regierungsnahen Zeitung Türkiye zufolge ebnet der Entwurf den Weg dafür, dass die Zustimmung von Patienten zu medizinischen Eingriffen auf elektronischem Wege eingeholt werden kann. Auf diese Weise können Zustimmungsprozesse über ein digitales System aufgezeichnet, verifiziert und archiviert werden.
Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Systems für Patienten- und Mitarbeiterrechte (HÇHBS) geplant, damit Patienten und medizinisches Personal Beschwerden, Anfragen und Anträge elektronisch einreichen können. Die eingereichten Anträge werden über das System nachverfolgt.
BEI ANTRÄGEN WIRD ZUERST DAS SCHLICHTUNGSVERFAHREN ANGEWANDT
Der Entwurf zielt darauf ab, dass über das HÇHBS eingereichte Anträge vorrangig durch Lösungen vor Ort und Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden. Fälle, in denen keine Einigung erzielt werden kann, können an Kommissionen, Provinzkoordinationsstellen und Provinzgremien weitergeleitet werden.
BEHANDLUNGSPRÄFERENZEN KÖNNEN VORAB REGISTRIERT WERDEN
Der Verordnungsentwurf sieht auch die Anwendung einer „vorab erklärten Gesundheitsverfügung“ vor. Demnach können Personen für den Fall, dass sie in Zukunft aufgrund von Bewusstlosigkeit, schwerer Krankheit oder ähnlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, medizinische Entscheidungen zu treffen, im Voraus festlegen, welche Behandlungen sie akzeptieren oder ablehnen.
Die betreffende Erklärung kann schriftlich oder digital registriert werden und wird von den Gesundheitsdienstleistern berücksichtigt. Die Regelung umfasst auch Situationen, in denen die Entscheidungsfähigkeit einer Person verloren gehen kann, wie etwa bei Demenz oder bei einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Intensivstation.
NEUE ANWENDUNG GEGEN GEWALT IM GESUNDHEITSWESEN: „WEISSE HILFE“
Der Entwurf enthält auch neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit von medizinischem Personal. Demnach sind Gesundheitseinrichtungen und -organisationen verpflichtet, Programme zur Prävention von Gewalt im Gesundheitswesen zu erstellen.
Auch „Beinahe-Vorfälle“, die nicht zu Gewalt führen, aber ein ernstes Risiko darstellen, werden aufgezeichnet und untersucht. Die Bereitstellung psychosozialer Unterstützung für medizinisches Personal, das Opfer von Gewalt geworden ist, wird verpflichtend.
RECHTSBEISTAND UND ANTRAG AUF RÜCKZUG VON DER DIENSTLEISTUNG
Im Rahmen des Entwurfs wird ein neues Unterstützungssystem namens „Weiße Hilfe“ für medizinisches Personal geschaffen. Über dieses System können Mitarbeiter bei Gewaltereignissen, denen sie ausgesetzt sind, Rechtsbeistand beantragen.
Darüber hinaus können sie bei physischer Gewalt, Drohungen, Beleidigungen oder Situationen, die ihre Sicherheit oder die ihrer Teamkollegen ernsthaft gefährden, im Rahmen der festgelegten Verfahren einen Antrag auf Rückzug von der Dienstleistung stellen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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