Spanien plant Begrenzung der Bereitschaftsdienste für Assistenzärzte auf 17 Stunden
Ein Gesetzentwurf des spanischen Gesundheitsministeriums sieht begrenzte Verbesserungen bei den Bereitschafts- und Ruhezeiten für Assistenzärzte, bekannt als MIR, vor.
Das spanische Gesundheitsministerium hat neue Bestimmungen in die Reform des Rahmenstatuts aufgenommen, das die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen regelt, und dabei auch Assistenzärzte einbezogen. Der Entwurf, der der Zustimmung des Kongresses bedarf, enthält Änderungen bezüglich der Bereitschaftsdienstzeiten, des Rechts auf Ruhezeiten und der Vergütung der als MIR bekannten Facharztschüler im Land.
Laut der von Gesundheitsministerin Mónica García angekündigten Regelung sollen die Bereitschaftsdienste von Assistenzärzten und anderen Facharztschülern, die bisher bis zu 24 Stunden dauern konnten, auf maximal 17 Stunden begrenzt werden. Es wird nicht gestattet sein, mehr als vier Bereitschaftsdienste pro Monat zu leisten; dies entspricht einer monatlichen Höchstgrenze von 68 Stunden Bereitschaftsdienst. Ein weiterer Punkt des Entwurfs sieht vor, dass nach einem Bereitschaftsdienst kein regulärer Arbeitstag mehr folgen darf.
Der Entwurf sieht zudem vor, die wöchentliche reguläre Arbeitszeit auf 35 Stunden festzulegen, die gestaffelten Zulagen basierend auf den Dienstjahren zu verbessern und sicherzustellen, dass Assistenzärzte ihre Rotationspläne mindestens zwei Monate im Voraus erfahren.
DISKUSSION ÜBER UMSETZUNG UND AUSNAHMEN
Fachkreise weisen darauf hin, dass insbesondere die Bedingung, Rotationen zwei Monate im Voraus bekannt zu geben, in der Praxis schwierig umzusetzen sein könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass der tägliche Betrieb großer Krankenhäuser auf der intensiven Arbeit der Assistenzärzte basiert und die neuen Regeln daher umfassende Änderungen in der Planung erfordern könnten.
Der Entwurf sieht zudem eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten vor. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Regelung bei „dienstlichen Erfordernissen“ ausgesetzt werden kann und ein Ausgleich innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgen muss. Die Sorge der Beschäftigten im Gesundheitswesen ist, dass solche Ausnahmen die zu schützenden Arbeitsrechte faktisch schwächen könnten.
Die Beibehaltung des Begriffs „dienstliche Erfordernisse“ im bestehenden Rahmenstatut ist ebenfalls ein kritisierter Punkt. In Artikel 97 des Entwurfs heißt es, dass die Arbeitszeitgrenzen überschritten werden können, wenn eine kontinuierliche Versorgung nicht in angemessenem Umfang gewährleistet werden kann und organisatorische oder dienstliche Gründe dies rechtfertigen.
Die Ärzte fordern über die Regelung hinaus, dass Bereitschaftsdienste in die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge einbezogen werden, nach aufeinanderfolgenden Bereitschaftsdiensten Nachtarbeitszuschläge oder zusätzliche freie Tage gewährt werden, eine eigene Berufskategorie für Ärzte geschaffen wird und Überstunden freiwillig und vergütet sind. Zu den Forderungen gehören auch ein System für den freiwilligen Vorruhestand und das Verbot von Zwangsversetzungen.
Der Verband MIR España (AME) bewertete die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung für Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie die Gehaltsverbesserungen als „einen Fortschritt“. Der Verband ist jedoch der Ansicht, dass die Regelung nicht ausreicht, um die prekäre Situation der Assistenzärzte zu beenden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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