Anklageschrift zum Tod des YRP-Jugendvorsitzenden bei Gericht eingereicht: Lebenslange Haft für einen Verdächtigen gefordert
Die Anklageschrift im Fall des 18-jährigen Utku Konak, der in Giresun erstochen wurde, ist fertiggestellt; für drei Verdächtige wurden Strafen gefordert.
Die Ermittlungen zum Tod des 18-jährigen Utku Konak, dem Jugendvorsitzenden der Yeniden Refah Partisi in Giresun, der durch Messerstiche ums Leben kam, sind abgeschlossen. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Giresun erstellte Anklageschrift wurde bei Gericht eingereicht.
In der Anklageschrift wird festgehalten, dass sich der Vorfall am 28. April 2026 vor dem Elmalı Market im Stadtteil Aksu ereignete. Der schwer verletzte Konak verstarb am 30. April 2026 im Krankenhaus, in das er eingeliefert worden war.
Die Verdächtigen in dem Fall sind N.C.T., H.T. und A.T. Die Staatsanwaltschaft forderte für N.C.T., der Utku Konak erstochen haben soll, eine lebenslange Haftstrafe wegen „vorsätzlicher Tötung“ gemäß Artikel 81/1 des türkischen Strafgesetzbuches.

VORWÜRFE IN DER ANKLAGESCHRIFT
Gegen N.C.T. wurde zudem eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 1 Jahr sowie eine Geldstrafe gemäß dem Gesetz Nr. 6136 gefordert, da er ein verbotenes Messer bei sich trug. In der Anklageschrift heißt es, dass bei einer kriminaltechnischen Untersuchung festgestellt wurde, dass es sich bei dem Messer um ein verbotenes Springmesser handelte.
Die Staatsanwaltschaft bewertete, dass N.C.T. nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung mit dem Messer zum Tatort zurückkehrte und die Tat ausführte, während Konak keinerlei Angriff gegen ihn verübte. Zudem wurde die Bestrafung von N.C.T. wegen Beleidigungen gegenüber Konaks Freunden B.P. und A.Y. gefordert.
Gegen H.T. wurde in der Anklageschrift der Vorwurf der „Beihilfe zum vorsätzlichen Mord“ erhoben. Es wird behauptet, dass H.T. nach der Messerattacke auf Konak Personen, die zum Tatort kamen, mit einer Pistole bedrohte und so Hilfeleistungen verhinderte; diese Handlung habe den Transport von Konak ins Krankenhaus verzögert und den Tod begünstigt.
„Verschwindet, verdammt noch mal, sonst schieße ich. Dieser Junge wird hier sterben.“
Die Staatsanwaltschaft gab an, dass dieser Vorwurf durch Kameraaufnahmen und Zeugenaussagen gestützt werde. Für H.T. wurde wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Mord eine Haftstrafe von 10 bis 15 Jahren sowie eine Bestrafung wegen Bedrohung mit einer Schusswaffe gefordert.

Gegen den dritten Verdächtigen, A.T., wurde eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren wegen Bedrohung von Konak durch mehrere Personen gefordert. Die Verteidigung von A.T., er sei zufällig am Tatort gewesen, wurde von der Staatsanwaltschaft nicht geglaubt; es wurde dargelegt, dass H.T. kurz vor dem Vorfall A.T. telefonisch kontaktiert habe und laut HTS-Aufzeichnungen davon auszugehen sei, dass A.T. zum Tatort gerufen wurde.
RECHTSMEDIZINISCHER BERICHT IN DER AKTE
Laut dem in der Anklageschrift enthaltenen rechtsmedizinischen Bericht wurde am Körper von Konak eine Stich- und Schnittwunde festgestellt. Der Bericht besagt, dass die Wunde für sich genommen tödlich war; der Tod sei durch eine Verletzung der großen Gefäße in den Femoralarterien und -venen sowie durch äußere Blutungen eingetreten.
Als Beweismittel wurden Kameraaufnahmen, Zeugenaussagen, Tatortuntersuchungs- und Kriminalberichte, HTS-Aufzeichnungen, Telefonbilder, Aussagen der Nebenkläger und Verdächtigen sowie polizeiliche Führungszeugnisse aufgeführt. In der Anklageschrift wurde zudem vermerkt, dass sich N.C.T. in Untersuchungshaft befindet.
In der am 7. August 2026 von Staatsanwalt Alperen Mortepe erstellten Anklageschrift wurde die getrennte Bestrafung der drei Verdächtigen gemäß den entsprechenden Paragrafen gefordert. Das Verfahren wird voraussichtlich vor dem 3. Schwurgericht in Giresun verhandelt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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