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Berichtskontroverse bei Ermittlungen gegen Pflegeeinrichtung

Im Rahmen der Vorwürfe gegen eine private Pflegeeinrichtung in Elazığ wurde behauptet, dass Praktiken, die bei Ministeriumsprüfungen als regelkonform eingestuft wurden, nun als Beweismittel herangezogen werden.

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Berichtskontroverse bei Ermittlungen gegen Pflegeeinrichtung

Die Ausweitung einer Untersuchung gegen ein privates Krankenhaus in Elazığ wegen des Vorwurfs der „Schädigung der öffentlichen Hand“, die nun auch ein privates Dialysezentrum und eine Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderungen umfasst, hat eine neue Debatte ausgelöst.

Es wird behauptet, dass bestimmte Vorgänge in der privaten Pflegeeinrichtung, die erst etwa eineinhalb Monate nach Beginn der Ermittlungen in den Fokus rückten, als Straftatbestände gewertet wurden, obwohl diese Praktiken bei früheren offiziellen Kontrollen als gesetzeskonform befunden worden waren.

Den Vorwürfen zufolge wurden die Aktivitäten der Pflegeeinrichtung im Rahmen des Sozialdienstleistungsgesetzes Nr. 2828 sowie der entsprechenden Verordnungen und Rundschreiben des Ministeriums für Familie und Sozialdienste durchgeführt. Es wird behauptet, dass die Provinzdirektion für Familie und Sozialdienste in Elazığ sowie Inspektoren des Ministeriums in verschiedenen Zeiträumen Berichte erstellt hätten, in denen die Einrichtung als regelkonform bewertet wurde.

STELLUNGNAHME DES MINISTERIUMS ERWARTET

Wie zu erfahren war, haben sich auch Vertreter von Verbänden, die private Pflegeeinrichtungen in der gesamten Türkei repräsentieren, diesbezüglich an das Ministerium für Familie und Sozialdienste gewandt. Der Verband habe das Ministerium um eine dringende Stellungnahme gebeten und darauf hingewiesen, dass die untersuchte Praxis nicht nur auf die Einrichtung in Elazığ beschränkt sei, sondern eine allgemeine, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführte Praxis in privaten Pflegeeinrichtungen im ganzen Land darstelle.

Trotz des Antrags wurde bisher keine offizielle Erklärung des Ministeriums zu diesem Thema abgegeben. Branchenvertreter argumentieren, dass die Bewertung von Praktiken, die bei Kontrollen als angemessen erachtet wurden, als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren zu rechtlicher Unsicherheit führen könnte.

Die Vertreter warnen zudem davor, dass bei einer Einstufung der betreffenden Praxis als Straftatbestand die 343 privaten Pflegeeinrichtungen, die dem Ministerium für Familie und Sozialdienste in der gesamten Türkei unterstehen, mit ähnlichen Ermittlungen konfrontiert werden könnten. Es wird befürchtet, dass dieses Szenario zu Störungen bei der Pflege von schwerbehinderten Menschen führen könnte.


Nachrichtenquelle: 12punto

Elazığ private Pflegeeinrichtung Ministerium für Familie und Sozialdienste Ermittlungsverfahren Gesetz Nr. 2828 Behindertenpflege