Beschwerden in der AYM-Krise häufen sich! Auch die Anwaltskammer Istanbul erstattet Strafanzeige
Die Anwaltskammer Istanbul hat Strafanzeige gegen den Vorsitzenden und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs erstattet, da diese das Urteil des Verfassungsgerichts (AYM) nicht umsetzen.
Die Anwaltskammer Istanbul hat Strafanzeige gegen den Vorsitzenden und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs erstattet, da diese die Urteile des Verfassungsgerichts (AYM) nicht umsetzen.
Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, reichte beim Ersten Präsidium des Kassationshofs Strafanzeige gegen den Vorsitzenden und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs ein. Begründet wurde dies mit dem Vorwurf der „Erschütterung des Vertrauens in die Justiz“, des „Amtsmissbrauchs“ sowie der „Freiheitsberaubung“.
In der Strafanzeige heißt es dazu:
„Die 3. Strafkammer des Kassationshofs hätte die Akte gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts an das 13. Schwurgericht von Istanbul, das als zuständige Behörde für eine Wiederaufnahme des Verfahrens fungiert, zurückgeben müssen. Stattdessen hat sie eine im türkischen Rechtssystem nicht vorgesehene Entscheidung getroffen, das Urteil des Verfassungsgerichts ‚NICHT ZU BEFOLGEN‘. Dass die 3. Strafkammer des Kassationshofs trotz der klaren Bestimmung in Artikel 153/6 der Verfassung, wonach ‚Entscheidungen des Verfassungsgerichts unverzüglich im Amtsblatt veröffentlicht werden und die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt, die Verwaltungsbehörden sowie natürliche und juristische Personen binden‘, eine solche Entscheidung trifft, stellt im Kontext von Artikel 257 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) einen Amtsmissbrauch und im Kontext von Artikel 109 TCK eine Freiheitsberaubung dar.“
AUCH BESCHWERDE BEIM HSK EINGEREICHT
Die von der Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, beim Ersten Präsidium des Kassationshofs eingereichte Strafanzeige gegen den Vorsitzenden und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs wurde zudem zur disziplinarischen Prüfung und Entscheidung an das Hohe Disziplinarkollegium des Kassationshofs sowie an das Präsidium des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) weitergeleitet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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