Bis zu 6 Jahre Haft für inhaftierten Konteradmiral a.D. Türker Ertürk gefordert
Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat für den inhaftierten Konteradmiral a.D. Türker Ertürk eine Freiheitsstrafe von 2 bis 6 Jahren gefordert.
Gegen den am 17. August inhaftierten Konteradmiral a.D. Türker Ertürk wurde im Rahmen der Ermittlungen wegen seiner Äußerungen in in sozialen Medien veröffentlichten Videos eine Anklageschrift erstellt.
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy verfassten Anklageschrift wird für Ertürk eine Freiheitsstrafe von 2 bis 6 Jahren wegen des Vorwurfs der „Drohung mit dem Ziel, durch Presse- und Rundfunkmedien Angst und Panik in der Bevölkerung zu verbreiten“ gefordert.
Es wurde angegeben, dass die Ermittlungen von Amts wegen aufgrund der Äußerungen Ertürks in den auf seinem Social-Media-Konto geteilten Videos eingeleitet wurden. Zudem wurde mitgeteilt, dass der vom Büro für Öffentliche Sicherheit der Sicherheitsdirektion Istanbul erstellte Untersuchungsbericht in die Anklageschrift aufgenommen wurde.

ÄUSSERUNGEN IN DER ANKLAGESCHRIFT
In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass Ertürk in dem betreffenden Video Einschätzungen zu einem Regierungswechsel abgab, erklärte, dies werde „schmerzhaft oder schmerzlos“ geschehen, und betonte, dass die Hohe Wahlbehörde (YSK) rechtmäßige Entscheidungen treffen müsse.
Die Staatsanwaltschaft gab zudem an, dass Ertürk Äußerungen dahingehend getätigt habe, dass das türkische Volk durch internationale Initiativen bestraft werden könnte, falls die Regierung nicht auf demokratischem Wege abgelöst werde. In der Anklageschrift wurde auch vermerkt, dass Ertürk auf die Frage des Moderators „Natürlich kennen sie den Preis. Nicht wahr, mein Herr?“ zustimmend reagiert habe.
Es wurde angegeben, dass Ertürk in seiner Verteidigung darauf verwies, dass die Videos bereits einige Zeit zurücklägen. In der Anklageschrift wurde jedoch argumentiert, dass die Aufnahmen weiterhin in sozialen Medien und visuellen Medien geteilt würden, weshalb die Tat als „fortgesetztes Delikt“ zu bewerten sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass die Beiträge und Veröffentlichungen mit der ersten gerichtlichen Maßnahme unterbunden wurden, weshalb das Datum des Delikts als der Zeitpunkt der Vollstreckung des Haftbefehls anzusehen sei.
In der Anklageschrift wurde behauptet, dass Ertürks Worte konkrete Anschuldigungen enthielten, die geeignet seien, Angst und Panik in der Gesellschaft zu schüren. Da die Tat öffentlich über einen für jedermann zugänglichen Kanal begangen wurde, wurde die Akte zur Prüfung an das Amtsgericht Bakırköy weitergeleitet.
Der 1957 in Trabzon geborene Türker Ertürk trat nach seinem Abschluss an der Marineakademie 1979 als Offizier in die Marine ein. Ertürk, der zwischen 2008 und 2010 das Kommando über die Marineakademie innehatte, war 2010 zurückgetreten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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