DNA-Detail im Todesfall Rojin Kabaiş: Kritische Schwelle in den Ermittlungen
In den Ermittlungen zum Tod der Studentin Rojin Kabaiş, die 18 Tage nach ihrem Verschwinden in Van tot aufgefunden wurde, stehen zwei im rechtsmedizinischen Gutachten identifizierte DNA-Proben im Fokus. Der Vorsitzende der Anwaltskammer von Van, Sinan Özaraz, betonte, dass die Position der DNA-Spuren am Körper für die Untersuchung von entscheidender Bedeutung sei.
Rojin Kabaiş, eine Erstsemester-Studentin der Abteilung für Kinderentwicklung an der Van Yüzüncü Yıl Universität, war am 27. September letzten Jahres nach dem Verlassen ihres Wohnheims verschwunden; ihr lebloser Körper wurde am 15. Oktober am Ufer des Stadtteils Mollakasım gefunden.
Während die gerichtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall andauern, erklärte der Vorsitzende der Anwaltskammer von Van, Sinan Özaraz, dass die Kammer den Fall von Anfang an genau verfolge. Özaraz wies darauf hin, dass sie verschiedene Anträge bei der Rechtsmedizinischen Anstalt und der Staatsanwaltschaft gestellt hätten, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ermittlungen zu gewährleisten, und erinnerte daran, dass für die Akte eine Geheimhaltungsanordnung bestehe.
Özaraz äußerte sich zu den zwei verschiedenen DNA-Proben in den Autopsieberichten und sagte, dass diese bereits zuvor in den Berichten erwähnt worden seien. Er erklärte, dass die DNA-Proben zunächst mit einer möglichen Kontamination erklärt worden seien, man jedoch gefordert habe, Proben von sämtlichem Personal zu nehmen, das am Tatort und in den gerichtlichen Prozessen tätig war, um diese Möglichkeit auszuschließen. „Uns wurde mitgeteilt, dass diese Arbeiten durchgeführt wurden, aber aufgrund der Geheimhaltungsanordnung haben wir keinen vollständigen Zugriff auf die Akte“, sagte Özaraz und fügte hinzu, dass diese DNA-Spuren als verdächtig eingestuft würden, sobald die Möglichkeit einer Kontamination ausgeschlossen sei.
Özaraz betonte, dass die Untersuchungen dazu, warum sich diese DNA-Spuren in der Akte befinden, im Einklang mit dem kommenden Bericht der Rechtsmedizin ausgeweitet werden müssten. „Es muss dokumentiert werden, an welchen Körperstellen die DNA-Spuren gefunden wurden. Dass diese Information nicht zugänglich ist, behindert eine schnelle und effektive Durchführung der Ermittlungen“, sagte er.
Nachrichtenquelle: 12punto
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