Eilmeldung... Gericht lehnt Entscheidung des Verfassungsgerichts zu 'Tayfun Kahraman' ab
Das 13. Schwurgericht von Istanbul hat trotz des Urteils des Verfassungsgerichts auf eine Verletzung der Grundrechte den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für den im Gezi-Prozess inhaftierten Tayfun Kahraman abgelehnt.
Das 13. Schwurgericht von Istanbul hat den Antrag auf 'Wiederaufnahme des Verfahrens' im Fall des im Gezi-Prozess inhaftierten Stadtplaners Tayfun Kahraman abgelehnt, der nach dem Urteil des Verfassungsgerichts auf eine Verletzung der Grundrechte gestellt worden war.
Das Gericht folgte der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht.
WAS WAR GESCHEHEN?
Die Begründung für das Urteil des Verfassungsgerichts (AYM), das eine Verletzung der Grundrechte im Fall des im Gezi-Prozess zu 18 Jahren Haft verurteilten Stadtplaners Tayfun Kahraman feststellte, wurde veröffentlicht.
In der Entscheidung des Obersten Gerichts wurde darauf hingewiesen, dass die Gerichte nicht festgestellt hätten, welche der als Begründung für Kahramans Verurteilung angeführten Social-Media-Beiträge und Presseerklärungen Äußerungen enthielten, die zur Gewalt anstiften oder den Versuch darstellen, die Regierung zu stürzen, und dass nicht nachvollziehbar sei, welche Gewalttaten diese verursacht hätten.
In dem Urteil, in dem darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die aktive Rolle, die Kahraman bei der Entstehung von Gewalttaten zugeschrieben wurde, nicht erkennbar sei, hieß es: „Das bloße Vorhandensein von Gewalttaten, die während einer bereits begonnenen Versammlung oder Demonstration auftreten, reicht nicht aus, um Personen direkt verantwortlich zu machen, solange kein Kausalzusammenhang zwischen ihren eigenen Handlungen und diesen Gewalttaten hergestellt wird.
Die Gerichte müssen in der Begründung ihrer Urteile klar darlegen, welche Handlungen des Angeklagten als Versuch gewertet werden können, die Regierung unter Anwendung von Gewalt und Zwang zu stürzen.“
Das Verfassungsgericht entschied, dass das Recht auf ein faires Verfahren im Rahmen des „Rechts auf ein verfahrensgerechtes Urteil“ verletzt wurde, und ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Andererseits fiel auf, dass das Oberste Gericht in der betreffenden Entscheidung betonte, dass „das Ermessen beim Gericht liegt“. In der Entscheidung hieß es: „Diese Entscheidung über die Verletzung der Grundrechte ist unabhängig vom Ergebnis des Rechtsstreits und bedeutet nicht, dass im Rahmen der nach der Verletzungsentscheidung neu durchzuführenden Verhandlung zwingend ein Freispruch oder eine Verurteilung erfolgen muss.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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