Entscheidung zur Fortdauer der Untersuchungshaft von Murat Övüç
Es wurde entschieden, dass der Social-Media-Phänomen Murat Övüç, der wegen eines von ihm geteilten Videos vor Gericht steht, weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.
Im Prozess vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Küçükçekmece nahm der inhaftierte Angeklagte Murat Övüç per SEGBİS-System an der Verhandlung teil. Während der Anhörung, bei der auch die Anwälte von Övüç anwesend waren, verteidigte sich der Influencer damit, dass das Ziel seines Videobeitrags darin bestanden habe, Frauen mit Kopftuch eine Freude zu machen und humorvolle Inhalte zu produzieren. Övüç behauptete, keine bösen Absichten gehabt zu haben, entschuldigte sich und erklärte, missverstanden worden zu sein.
Er gab an, dass das Video im Februar 2024 aufgenommen und über seinen inzwischen geschlossenen Instagram-Account geteilt wurde. Övüç erklärte, sein Konto sei aufgrund der Bühnenkostüme in seinen Inhalten gesperrt worden, während er auf seinem neuen Konto Beiträge in Anzügen veröffentliche. Abschließend beantragte er seine Freilassung und einen Freispruch.
STAATSANWALTSCHAFT FORDERTE FORTDAUER DER HAFT
Der Staatsanwalt forderte in seiner Stellungnahme während der Verhandlung die Fortdauer der Untersuchungshaft von Murat Övüç. Das Gericht entschied in seinem Zwischenbeschluss, die Inhaftierung des Angeklagten aufrechtzuerhalten. Die Verhandlung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, um noch ausstehende Punkte zu klären.
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece erstellten Anklageschrift heißt es, dass bei Internetrecherchen der Abteilung für Cyberkriminalität der Istanbuler Polizeidirektion festgestellt wurde, dass Murat Övüç in einem Video ein Kopftuch trug und dieses Bildmaterial über einen Social-Media-Account verbreitet wurde.
In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass der Angeklagte bei den Untersuchungen ein schwarzes und rotes Kopftuch trug, auf einen Ring an seiner rechten Hand aufmerksam machte und im Hintergrund ein Volkslied (türkü) spielte. Der Vorwurf gegen Övüç lautet, er habe sich über das Kopftuch lustig gemacht und Handlungen begangen, die geeignet seien, andere Bevölkerungsteile gegen die Gemeinschaft der Kopftuchträgerinnen aufzuhetzen. Aus diesem Grund wird wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit“ eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren gefordert.
Das Datum der nächsten Verhandlung wird in den kommenden Tagen festgelegt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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