Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0305
Dollar
Arrow
44,7854
Pfund Sterling
Arrow
63,0475
Gold
Arrow
6258,8382
BIST 100
Arrow
10.729

Ergebnisse der dritten Runde der Wahl zum Präsidenten des Kassationshofs bekannt gegeben!

Da die vierjährige Amtszeit des Präsidenten des Kassationshofs, Mehmet Akarca, abgelaufen ist, konnte auch im dritten Wahlgang der heutigen Wahl mit fünf Kandidaten kein Bewerber die absolute Mehrheit erreichen. Die Wahl wird morgen mit dem vierten Wahlgang fortgesetzt.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Ergebnisse der dritten Runde der Wahl zum Präsidenten des Kassationshofs bekannt gegeben!

Die vierjährige Amtszeit von Mehmet Akarca, der am 24. März 2020 zum Präsidenten des Kassationshofs gewählt wurde, endete gestern.

In diesem Rahmen wurden am Kassationshof die Urnen aufgestellt, um den neuen Präsidenten zu bestimmen, der das höchste Gericht für die nächsten vier Jahre leiten wird. Die Mitglieder des Kassationshofs gingen ab 08.00 Uhr morgens zur Wahl.

KEIN ERGEBNIS IN DER ERSTEN RUNDE

Nachdem im ersten und zweiten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit von mindestens 175 Stimmen der insgesamt 348 Mitglieder des Kassationshofs erreichen konnte, wurde ein dritter Wahlgang durchgeführt.

Im dritten Wahlgang erhielt der Präsident des Kassationshofs, Akarca, 110 Stimmen, der Vorsitzende der Zivilrechtsabteilung, Adem Albayrak, 22 Stimmen, der Vorsitzende der 3. Zivilkammer, Ömer Kerkez, sowie der Vorsitzende der 3. Strafkammer, Muhsin Şentürk, jeweils 96 Stimmen, und der Vorsitzende der 12. Zivilkammer, Ayhan Tuncal, 10 Stimmen.

WAHL GEHT IN DIE VIERTE RUNDE

Mit diesem Ergebnis geht die Wahl in den vierten Wahlgang, der morgen stattfinden wird.

Im vierten Wahlgang werden die Kandidaten Akarca, Kerkez und Şentürk antreten, die im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Sollte auch im vierten und fünften Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, wird die Wahl mit denjenigen wiederholt, die erneut ihre Kandidatur einreichen.

Für die Wahlen ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich.


Nachrichtenquelle: AA

Mehmet Akarca Kassationsgerichtshof Präsidentschaft des Kassationshofs Justiz