Erste Stellungnahme von Ekşi Sözlük! Verfassungsgericht stellt Verletzung der Meinungsfreiheit fest
Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass die Sperrung des Zugangs zu Ekşi Sözlük eine „Verletzung der Meinungsfreiheit“ darstellt. In einer Stellungnahme von Ekşi Sözlük zu diesem Thema heißt es: „Wir haben unseren Kampf fortgesetzt, ohne den Glauben an Recht und Gerechtigkeit zu verlieren.“
Das Verfassungsgericht (AYM), hat entschieden, dass die Sperrung des Zugangs zum Social-Media-Forum Ekşi Sözlükeine „Verletzung der Meinungsfreiheit“ darstellt.
Nach den Erdbeben vom 6. Februar wurde der Zugang zu der Plattform am 25. Februar gesperrt; das Forum setzte seinen Betrieb daraufhin unter verschiedenen Domainnamen fort.
Auf der Plattform, die verschiedene Domains nutzte, wurden „eksisozluk2023“ am 13. Mai, „eksisozluk42“ am 15. Mai, „eksisozluk1923“ am 14. Dezember und „eksisozluk1999“ am 24. Dezember gesperrt.
„UM DIE MEINUNGSFREIHEIT ZU LEBEN UND ZU SCHÜTZEN...“
Ekşi Sözlük gab nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine Erklärung ab. In der über den Social-Media-Account veröffentlichten Mitteilung heißt es:
„Wie wir bereits mit Ihnen geteilt haben, hatten wir beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Sperrung des Zugangs zu ‚eksisozluk.com‘ eingelegt, die durch den Beschluss des 4. Friedensgerichts von Ankara vom 22.02.2023 mit der Aktenzeichen-Nr. 2023/1532 d.iş angeordnet wurde.
Heute haben wir erfahren, dass das Verfassungsgericht unseren Antrag geprüft und eine Entscheidung getroffen hat. Das Gericht entschied, dass die Entscheidung zur Zugangssperre die durch Artikel 26 der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt. Um die Folgen der Verletzung der Meinungsfreiheit zu beseitigen, wurde beschlossen, eine Kopie der Entscheidung an das 4. Friedensgericht von Ankara zu senden und ein neues Verfahren einzuleiten. In diesem Rahmen erwarten wir, dass das Gericht eine Entscheidung zur Wiederherstellung des Zugangs zu eksisozluk.com trifft.
Wir haben unseren Kampf fortgesetzt, ohne den Glauben an Recht und Gerechtigkeit zu verlieren. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat unseren Glauben gestärkt. Wir danken allen unseren Nutzern, die uns in diesem schwierigen Prozess unterstützt haben.
Wie immer werden wir weiterhin unser Bestes tun, um die Meinungsfreiheit zu leben und zu schützen.“
Hallo,
— ekşi sözlük (@sozluk) 11. Januar 2024
wie wir bereits mit Ihnen geteilt haben, hatten wir beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Sperrung des Zugangs zu https://t.co/EEVPwdKr1Ieingelegt, die durch den Beschluss des 4. Friedensgerichts von Ankara vom 22.02.2023 mit der Aktenzeichen-Nr. 2023/1532 d.iş angeordnet wurde.
Heute haben wir erfahren, dass das Verfassungsgericht unseren Antrag… pic.twitter.com/hjda6WWe7Q
Nachrichtenquelle: 12punto
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