Geld- und Haftstrafe für Esra Işık im Akbelen-Prozess
In dem in Milas verhandelten Prozess wurde Esra Işık wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 44.200 Lira und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe verurteilt.
Im Fall von Esra Işık, die sich nach den Protesten gegen den Eilenteignungsbeschluss rund um den Akbelen-Wald im Bezirk Milas in der Provinz Muğla vor Gericht verantworten musste, ist ein Urteil ergangen. Das 3. Strafgericht erster Instanz in Milas befand Işık für schuldig, den Tatbestand der „öffentlichen Beleidigung eines Amtsträgers in Ausübung seines Dienstes“ erfüllt zu haben, und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 44.200 Lira.

Das Gericht verschärfte das Strafmaß mit der Begründung, dass die Beleidigung öffentlich und gegenüber mehreren Amtsträgern begangen wurde. In Bezug auf diesen Anklagepunkt wurde die Aussetzung der Urteilsverkündung beschlossen.
Gegen Işık wurde zudem eine Haftstrafe wegen „Widerstands gegen die Vollstreckung einer Amtshandlung“ verhängt. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Urteilsverkündung, eine Bewährungsstrafe oder die Umwandlung in alternative Sanktionen nicht gegeben seien.
An der Verhandlung nahmen neben Işık und ihren Anwälten auch Vertreter von Umweltorganisationen sowie Dorfbewohner teil.
WIE BEGANN DER PROZESS?
Mit dem Präsidialdekret vom 10. Januar 2026 war die Eilenteignung von insgesamt 679 landwirtschaftlichen Parzellen in den Stadtteilen Bağdamları, Çakıralan, Çamköy, İkizköy, Karacaağaç und Karacahisar rund um den Akbelen-Wald zur Sicherung der Kohleversorgung des Wärmekraftwerks Yeniköy beschlossen worden.
Im Rahmen der von der Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten eingeleiteten Verfahren zur Wertermittlung und Beschlagnahmung fand am 30. März eine Begutachtung durch Sachverständige vor Ort statt. Während dieser Begutachtung wurde die İkizköy-Bewohnerin Esra Işık, die gegen den Enteignungsbeschluss protestierte, in der Nacht desselben Tages festgenommen und am 31. März nach der Vorführung beim Gericht inhaftiert.
Işık wurde am 11. Mai unter Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot und richterliche Aufsicht, aus der Haft entlassen. Im zweiten Verhandlungstermin wurde die richterliche Aufsichtsmaßnahme in Form des Ausreiseverbots aufgehoben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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