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Gerichtsferien beginnen am 20. Juli: Bereitschaftsgerichte bearbeiten dringende Fälle

Die Zeit der kollektiven Urlaubsregelung in der Justiz beginnt am 20. Juli und endet am 31. August; Bereitschaftsgerichte werden dringende Fälle und Verfahren mit Inhaftierten bearbeiten.

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Gerichtsferien beginnen am 20. Juli: Bereitschaftsgerichte bearbeiten dringende Fälle

Die als „kollektive Urlaubsregelung“ bekannte Zeit der Gerichtsferien beginnt am 20. Juli. Die Ferienzeit endet am 31. August; das neue Justizjahr beginnt mit dem Monat September.

In diesem Zeitraum werden an den Gerichten Bereitschaftsgerichte tätig sein. Die Bereitschaftsgerichte werden sich mit Akten befassen, in denen Inhaftierte vorhanden sind, sowie mit Fällen, die als dringlich eingestuft werden. Andere Klagen und Verfahren werden bis zum neuen Justizjahr vertagt.

BEREITSCHAFTSGREMIEN IM EINSATZ

Auch bei den obersten Justizorganen, dem Staatsrat (Danıştay) und dem Kassationshof (Yargıtay), werden während der Gerichtsferien Bereitschaftsgremien im Einsatz sein. Das Bereitschaftsgremium am Staatsrat wird keine Entscheidungen in der Hauptsache treffen können; es kann lediglich über Anträge auf „Aussetzung der Vollziehung“ entscheiden.

Am Kassationshof werden zwei Bereitschaftssenate tätig sein, einer für Straf- und einer für Zivilsachen. Der Bereitschaftsstrafsenat wird sich mit Akten befassen, die inhaftierte Angeklagte betreffen. Das Verfassungsgericht fällt nicht unter die Regelung der Gerichtsferien.

Die Gerichtsferien beginnen gemäß Artikel 102 des Zivilprozessgesetzes, Artikel 331 des Strafprozessgesetzes, Artikel 86 des Staatsratsgesetzes und Artikel 61 des Gesetzes über das Verwaltungsgerichtsverfahren jedes Jahr am 20. Juli und enden am 31. August.

Mit Beginn des neuen Justizjahres werden in der Hauptstadt auch einige Verfahren fortgesetzt, die in der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt werden. Am 3. September wird der Prozess gegen 76 Angeklagte im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung von Ayhan Bora Kaplan fortgesetzt, nachdem das Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil aufgehoben hatte.

Am 17. September wird der Prozess gegen 9 Angeklagte im Zusammenhang mit der Ankara-Struktur der Maydonoz-Döner-Betriebe fortgesetzt, für die der Einlagensicherungsfonds (TMSF) wegen Finanzierung der FETÖ als Treuhänder eingesetzt wurde. Am 22. September findet die Verhandlung im Prozess gegen den Angeklagten Ümitcan Uygun statt, der im Zusammenhang mit dem Tod von Sema Esen, in der Öffentlichkeit bekannt als „Aleyna Çakır“, angeklagt ist.

Die Verhandlung im Prozess gegen 4 Angeklagte wegen des Todes des Polizeibeamten Melih Okan Keskin bei einer Schlägerei an einer Fahrzeugprüfstelle wird am 30. September fortgesetzt. Am 14. Oktober folgt der Prozess gegen 10 Angeklagte im Zusammenhang mit dem Attentat auf Doç. Dr. Necip Hablemitoğlu, und am 16. Oktober der Prozess gegen 14 Angeklagte bezüglich der Konzertausgaben der Stadtverwaltung Ankara im Zeitraum 2021-2024.

Im neuen Justizjahr wird zudem erwartet, dass die Generalstaatsanwaltschaft Ankara in einigen laufenden Ermittlungsverfahren Anklageschriften vorbereitet. Dazu gehören das „Bestechungs“-Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige, darunter der Bürgermeister von Çankaya, Hüseyin Can Güner, sowie die Ermittlungen zum Absturz des Hubschraubers von Muhsin Yazıcıoğlu.


Nachrichtenquelle: 12punto

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