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Gesetzesentwurf zu straffälligen Kindern im Parlament: Weg für lebenslange Haft für 15- bis 18-Jährige geebnet

Mit einem von der AKP in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingebrachten Gesetzesentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Auch Erwachsenen, die ihre Schusswaffen nicht ordnungsgemäß sichern, drohen künftig Haftstrafen.

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Gesetzesentwurf zu straffälligen Kindern im Parlament: Weg für lebenslange Haft für 15- bis 18-Jährige geebnet

Die AKP hat dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einen Gesetzesentwurf mit 18 Artikeln vorgelegt, der Änderungen in sieben verschiedenen Gesetzen in Bezug auf straffällige Kinder vorsieht. In der allgemeinen Begründung des Entwurfs wurden Faktoren wie die jüngste Zunahme schwerer Gewaltvorfälle durch Kinder, Mobbing unter Gleichaltrigen sowie die Ausbeutung von Kindern durch kriminelle Organisationen hervorgehoben.

Gemäß der neuen Regelung werden die derzeitigen gesetzlichen Strafminderungen aufgrund des Alters geändert. Bei Straftaten, die eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen, wird die für Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren vorgesehene Strafe von 12-15 Jahren auf 13-18 Jahre angehoben. In Fällen, die eine lebenslange Haftstrafe erfordern, wird dieser Zeitraum von 9-11 Jahren auf 10-12 Jahre erhöht.

Darüber hinaus kann bei Kindern im Alter von 15 bis 18 Jahren, die vorsätzlichen Mord oder Körperverletzung mit schwerwiegenden Folgen begangen haben, unter Berücksichtigung von Kriterien wie der Art und Weise der Tatausführung, dem Motiv und dem Vorstrafenregister auf eine Altersminderung verzichtet werden. Damit wird es für Kinder dieser Altersgruppe möglich, zu lebenslanger Haft verurteilt zu werden.

TBMM Genel Kurulu'ndan bir görünüm
Generalversammlung der TBMM

Mit dem Entwurf soll der Begriff "straffälliges Kind" in der Gesetzgebung durch "Kind im Justizverfahren" ersetzt werden, um Vorurteile während der Ermittlungsphase zu vermeiden. Auch im Strafvollzugssystem werden wichtige Änderungen vorgenommen: Die Praxis, dass jugendliche Straftäter ihre Haftstrafen direkt in Erziehungsanstalten verbüßen, wird beendet. Der Strafvollzug beginnt künftig in geschlossenen Jugendstrafvollzugsanstalten; eine Verlegung in Erziehungsanstalten ist nur bei festgestellter guter Führung möglich.

Andererseits gilt die derzeitige Regelung, nach der jeder Tag, den ein Kind in einer Vollzugsanstalt verbringt, als zwei Tage angerechnet wird, künftig nicht mehr für vorsätzlichen Mord, Sexualstraftaten, Drogenhandel und die Gründung krimineller Organisationen.

Ein weiterer bemerkenswerter Punkt im Gesetzesentwurf betrifft den individuellen Waffenbesitz und Fahrlässigkeit. Wenn Schusswaffen in Umgebungen wie Wohnungen oder Fahrzeugen ohne die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt werden und diese Waffen in die Hände von Kindern gelangen, drohen den Personen, die ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, Haftstrafen von 1 bis 3 Jahren.

 

Nachrichtenquelle: 12punto

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