Haftstrafe für Anwalt Vahit Bıçak im Fall Ceren Damar Şenel: Berufungsgericht bestätigt Urteil als 'rechtskonform'
Im Prozess um die Ermordung der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Ceren Damar Şenel an der juristischen Fakultät der Çankaya-Universität in Ankara hatten die Verteidigungsreden des Anwalts Vahit Bıçak für öffentliche Empörung gesorgt. Das gegen Bıçak eingeleitete Verfahren ging in die Berufung, wobei das Gericht das Urteil als rechtmäßig bestätigte. Damit wurde Bıçak zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, 5 Monaten und 15 Tagen verurteilt.
Im Prozess um die Ermordung der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Ceren Damar Şenel an der juristischen Fakultät der Çankaya-Universität in Ankara hatten die Verteidigungsreden des Anwalts Vahit Bıçak für öffentliche Empörung gesorgt.
In einer gemeinsamen Erklärung zahlreicher Anwaltskammern wurde Bıçak verurteilt.
Wie Mesut Hasan Benli von der Zeitung Hürriyet berichtet; war gegen Bıçak vor dem 35. Schwurgericht Ankara ein Verfahren wegen 'Beleidigung' und 'Verleumdung des Andenkens einer verstorbenen Person' mit einer Strafandrohung von bis zu 10 Jahren eröffnet worden.
Das Gericht schloss das Verfahren am 10. März 2023 ab und verurteilte den Anwalt Bıçak wegen 'Verleumdung des Andenkens einer verstorbenen Person' zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, 5 Monaten und 15 Tagen, wobei es vom Mindeststrafmaß abwich und keinen Strafnachlass wegen guter Führung gewährte.
'URTEIL IST ZUTREFFEND'
In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Aussagen des Angeklagten Bıçak „nicht nur die Ehre, Würde und das Ansehen der Familie der Verstorbenen verletzten, sondern auch das Andenken der Verstorbenen herabwürdigten und beschädigten“. Die Parteien legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufungsprüfung des Urteils wurde von der 20. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara durchgeführt.
Das Berufungsgericht entschied am 1. Februar einstimmig, dass das verhängte Strafmaß rechtskonform ist.
In der Begründung des Beschlusses wurde festgehalten, dass „die zur Last gelegte Tat vom Angeklagten begangen wurde und das gefällte Urteil keine Unstimmigkeiten aufweist“.
Nachrichtenquelle: 12punto
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