Hohe Anwaltskosten für Verlierer von Gerichtsverfahren
Eine neue Entscheidung des Staatsrats (Danıştay) verpflichtet die unterlegene Partei bei Einsprüchen gegen Strafzettel zur Zahlung von Anwaltskosten, die bei 30.000 Lira beginnen. Dies stellt insbesondere für Personen, die wegen geringfügiger Bußgelder klagen, ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Eine kürzlich vom Staatsrat (Danıştay) getroffene kritische Entscheidung hat eine neue Ära für Klagen gegen Zahlungsaufforderungen bei Verkehrsverstößen eingeleitet. In diesen Verfahren ist die unterlegene Partei nun verpflichtet, die gemäß der Mindestgebührenordnung für Anwälte (Avukatlık Asgari Ücret Tarifesi) für Verwaltungsverfahren festgelegten Pauschalgebühren zu zahlen. Im Tarif für das Jahr 2026 wurde dieser Betrag für Verfahren ohne mündliche Verhandlung auf 30.000 Lira und für Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf 40.000 Lira festgesetzt.
In der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung bewertete die 8. Kammer des Staatsrats Einsprüche gegen Zahlungsaufforderungen für Verkehrsbußgelder als „Anfechtung eines Verwaltungsakts“. Somit wird die Anwaltsgebühr, die die Partei bei einer Niederlage vor Gericht zu zahlen hat, unabhängig von der Höhe des Bußgeldes als Pauschalbetrag erhoben.
Beispielsweise könnte bei einem Einspruch gegen ein Bußgeld von 5.000 Lira wegen eines Rotlichtverstoßes die unterlegene Person oder Institution dazu verpflichtet sein, Anwaltskosten zwischen 30.000 und 40.000 Lira zu zahlen. Dies stellt insbesondere diejenigen, die gegen geringfügige Bußgelder klagen möchten, vor ein erhebliches finanzielles Risiko.
DER FALL IN TRABZON BILDETE DIE GRUNDLAGE FÜR DIE ENTSCHEIDUNG
Der Fall, der der Entscheidung zugrunde liegt, basiert auf einem Vorfall, der vor dem Verwaltungsgericht Trabzon verhandelt wurde. Nachdem gegen einen Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 2.167 Lira verhängt worden war, wurde eine Zahlungsaufforderung zugestellt; der Fahrer klagte gegen diesen Vorgang mit der Begründung, er sei rechtswidrig. Das Gericht hob den Vorgang in erster Instanz teilweise auf, legte die Anwaltskosten in Höhe von 2.492 Lira fest, die der Fahrer an die Verwaltung zu zahlen hatte, und wandte dabei die Regel an, dass die zu zahlende Gebühr den Streitwert nicht übersteigen darf.
Die Akte gelangte nach einer Berufung auf die Tagesordnung der 8. Kammer des Staatsrats. Bei der dortigen Prüfung wurde darauf hingewiesen, dass die Anwaltsgebühr falsch berechnet worden sei und das Gericht einen Fehler in seiner Entscheidung gemacht habe.
In der Entscheidung des obersten Gerichts heißt es: „Bei der konkreten Streitigkeit handelt es sich bei der Zahlungsaufforderung um einen Verwaltungsakt. Dass das Gericht zusammen mit der Zahlungsaufforderung die Rückerstattung des gezahlten Betrags angeordnet hat, macht den Streitgegenstand nicht zu einem Entschädigungsverfahren.“ Zudem wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Streitigkeit als Anfechtung eines Verwaltungsakts zu bewerten sei und eine pauschale Anwaltsgebühr festzusetzen sei.
DIENT ALS PRÄZEDENZFALL
Die Entscheidung des Staatsrats ist richtungsweisend, das heißt, sie hat Präzedenzcharakter für Klagen gegen Verkehrsbußgelder. Somit muss die unterlegene Partei bei ähnlichen zukünftigen Klagen das Risiko hoher Anwaltskosten berücksichtigen, selbst wenn der Bußgeldbetrag gering ist.
Experten betonen, dass Bürger, die insbesondere gegen geringfügige Verkehrsbußgelder Einspruch erheben wollen, diesen neuen Umstand unbedingt in ihre Überlegungen einbeziehen sollten, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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